Guten Tag an alle,
ich habe eine Frage, bei der Ihr mir vielleicht helfen könnt. Ich habe in letzter Zeit 2 IFG-Anfragen über Frag den Staat beim Auswärtigen Amt gestartet:
- Information zum Besuch des deutschen Boschafters in Buenos Aires im Deutschen Verein Rosario (Argentinien) am 22.10.2021 - FragDenStaat
- Rede der Kulturbeauftragten der Deutschen Botschaft Buenos Aires während des 'Jugendkongresses' im Deutschen Verein Rosario - FragDenStaat
In beiden Fällen kam die gleiche Antwort:
“Es liegen keine amtlichen Informationen gem. Paragraph 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor.”
Ich habe hier (ht tps://media.frag-den-staat.de/files/foi/91793/HandbuchIFG.pdf) folgende Definition von ‘amtlicher Information’ gefunden:
“Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist oder in anderer Weise im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht.”
Ich verstehe, dass demgemäß die Informationen aus meinen Anfragen als amtliche Information verstanden werden. Die Erwähnung von Paragraph 2 Ziffer 1 IFG verwirrt mich da eher.
Man könnte denken, dass es die Informationen der Anfragen dann eben nicht gibt. Dazu hier ein paar Infos, aus meine Anfragen hervorgingen.
Zu 1): Im Link hier gibt das Auswärtige Amt an, der Besuch des deutschen Botschafters in diesem Verein sei tatsächlich eine Dienstreise gewesen.
ht tps://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-des-deutschen-boschafters-in-buenos-aires-dr-ulrich-sante-im-deutschen-verein-rosario-argentinien-vom-22102021/
In verschiedenen Veröffentlichungen auf Instagram ist zu auch sehen, wie der deutsche Botschafter bei dieser Gelegenheit die Geschenke und das Schreiben entgegennimmt, die auf meiner Anfrage zu finden sind.
Zu 2): Im Link hier sieht man, dass die Kulturbeauftragte der Deutschen Botschaft in besagtem Event eine Rede hielt.
ht tps://www.stiftung-verbundenheit.de/de/blog/meldungen/Bericht-Jugendkongress-JungesNetzwerk.php
Ich bin der Auffassung, dass zumindest teilweise die Informationen vorhanden sein müssten. Ich verstehe also nicht, wie die Antwort des Auswärtigen Amtes entstehen konnte.
Könntet ihr mir helfen, wie ich hier vorgehen kann? Ich haben keine Erfahrung was rechtliche Angelegenheiten wie diese angeht, das vorab. Welche Alternativen habe ich? Ich würde gerne beim Auswärtigen Amt fragen, was genau mit der Antwort gemeint ist (und vielleicht die Links hier anbei fügen), weiß aber nicht, ob dies angemessen ist.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!
Viele Grüße,
Demian Goos