Wortkarge Antwort vom Auswärtigen Amt auf 2 IFG-Anfragen

Guten Tag an alle,
ich habe eine Frage, bei der Ihr mir vielleicht helfen könnt. Ich habe in letzter Zeit 2 IFG-Anfragen über Frag den Staat beim Auswärtigen Amt gestartet:

  1. Information zum Besuch des deutschen Boschafters in Buenos Aires im Deutschen Verein Rosario (Argentinien) am 22.10.2021 - FragDenStaat
  2. Rede der Kulturbeauftragten der Deutschen Botschaft Buenos Aires während des 'Jugendkongresses' im Deutschen Verein Rosario - FragDenStaat

In beiden Fällen kam die gleiche Antwort:
“Es liegen keine amtlichen Informationen gem. Paragraph 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor.”

Ich habe hier (ht tps://media.frag-den-staat.de/files/foi/91793/HandbuchIFG.pdf) folgende Definition von ‘amtlicher Information’ gefunden:
“Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist oder in anderer Weise im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit steht.”
Ich verstehe, dass demgemäß die Informationen aus meinen Anfragen als amtliche Information verstanden werden. Die Erwähnung von Paragraph 2 Ziffer 1 IFG verwirrt mich da eher.

Man könnte denken, dass es die Informationen der Anfragen dann eben nicht gibt. Dazu hier ein paar Infos, aus meine Anfragen hervorgingen.
Zu 1): Im Link hier gibt das Auswärtige Amt an, der Besuch des deutschen Botschafters in diesem Verein sei tatsächlich eine Dienstreise gewesen.
ht tps://fragdenstaat.de/anfrage/besuch-des-deutschen-boschafters-in-buenos-aires-dr-ulrich-sante-im-deutschen-verein-rosario-argentinien-vom-22102021/
In verschiedenen Veröffentlichungen auf Instagram ist zu auch sehen, wie der deutsche Botschafter bei dieser Gelegenheit die Geschenke und das Schreiben entgegennimmt, die auf meiner Anfrage zu finden sind.
Zu 2): Im Link hier sieht man, dass die Kulturbeauftragte der Deutschen Botschaft in besagtem Event eine Rede hielt.
ht tps://www.stiftung-verbundenheit.de/de/blog/meldungen/Bericht-Jugendkongress-JungesNetzwerk.php
Ich bin der Auffassung, dass zumindest teilweise die Informationen vorhanden sein müssten. Ich verstehe also nicht, wie die Antwort des Auswärtigen Amtes entstehen konnte.

Könntet ihr mir helfen, wie ich hier vorgehen kann? Ich haben keine Erfahrung was rechtliche Angelegenheiten wie diese angeht, das vorab. Welche Alternativen habe ich? Ich würde gerne beim Auswärtigen Amt fragen, was genau mit der Antwort gemeint ist (und vielleicht die Links hier anbei fügen), weiß aber nicht, ob dies angemessen ist.
Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!
Viele Grüße,
Demian Goos

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Moin, Widerspruch einlegen und deine Quellen beifügen. Dann abwarten. Viel Erfolg!
P.S.: In Zukunft bitte die Namen, Unterschriften und Kontaktdaten von Behördenmitarbeitern in den Nachrichten schwärzen.

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Versuch ist es wert.

Zum PS: In meinen ersten Anträgen hatte ich diese Info geschwärzt. Im o.g. Link fand ich dann diese Passage: „Personenbezogene Daten von Behördenmitarbeitern (Name, Amtsbezeichnung, Funktion, dienstliche Kontaktdaten), soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind, werden nicht als schutzwürdige Daten Dritter im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG angesehen. Sie werden allgemein als Bearbeiterdaten bezeichnet.“
Schwärzen kostet aber nichts. Danke für die Info.

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In welchem oben genannten Link hast du die Aussage über das Schwärzen von Behördenmitarbeitern gefunden?

Auch wenn das Dokument aus dem du das ziehst schon etwas älter ist (@h.thielemann: Hier raus), ist das prinzipiell richtig: Das Gesetz schreibt zur Schwärzung nur ziemlich schwammig, vgl. § 5 Abs. 4 IFG.

Unsere Meinung zu Schwärzungen ist aber relativ klar: Persönliche Daten der Sachbearbeiter sollen geschwärzt werden.

Steht auch nochmal oben links, wenn man ein Dokument hochgeladen hat und in diesem schwärzen möchte:
image

Dazu hätte ich mal eine organisatorische Frage, da dies scheinbar unterschiedlich gehandhabt wird. Ist ein Aktenzeichen zu schwärzen, oder nicht?

Prinzipiell lässt sich vom Aktenzeichen nicht auf einen Sachbearbeiter schließen, daher muss das nicht zwingend geschwärzt werden.
Wenn das Aktenzeichen aber den Nachnamen des Sachbearbeiters beinhaltet (was ja ab und zu vorkommt) sollte es bzw. zumindest der Name geschwärzt werden.

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