Hallo,
ich habe bei der Stadt Erfurt aus purem Interesse angefragt, wie viele Anträge auf Melderegisterauskünfte es in den letzten Jahren gab. Gut verspätet wurde mir mitgeteilt dass hier Kosten von 30,00€ auf mich zukommen würden da es sich um keine Einfache Anfrage mehr handelt. In meiner Antwort vom 06.06.2019 legte ich dar, weshalb ich nicht mit meinem Personalausweis vorsprechen werde, und viel wichtiger, weshalb diese Anfrage aus meiner Sicht eine einfache Anfrage darstellt. In einem Nachtrag dazu bat ich um die Information wo gegen einen solchen Bescheid Wiederspruch eingelegt werden könnte. Die Behörde, in ihrer bekannten Bescheid-Wut, hat dies aber so aufgefasst dass ich einen rechtsbehelfsmäßigen Bescheid wünsche. Diese 30€ möchte ich wenn möglich nicht Zahlen, daher meine Fragen:
- Haltet ihr einen Widerspruch in diesem Sachverhalt für sinnvoll, wie schätzt ihr die Erfolgschancen ein?
(wenn ja) - Was haltet ihr von diesem Widerspruchs Text?
Sehr geehrte Frau xyz,
Gegen ihren Bescheid vom 01.07.2019 über 30,00€ mit ihrem Zeichen “ott” lege ich Wiederspruch ein.
Laut ihnen bat ich mit meiner E-Mail vom 15.06.2019 darum einen rechtsbehelfsmäßigen Bescheid zu erteilen. Dies ist falsch. Mit meinem Schreiben vom 15.06.2019 habe ich lediglich darum gebeten zu übersenden, wo ich Wiederspruch einlegen kann. Dabei habe ich nicht explizit um einen Bescheid gebeten, gegen welchen ich Wiederspruch einlegen kann.
Bitte prüfen sie den Bescheid erneut, andernfalls behalte ich mir vor Gerichtlich gegen diesen vorzugehen.
- Habt ihr auf dem Schirm welche Kosten bei einem Abgelehnten Widerspruch auf mich zu kämen
3.1. Angenommen der Widerspruch wird abgelehnt, hieltet ihr den Gerichtlichen Weg für sinnvoll und besteht eine Chance das via tranzparentklagen.de abzuwickeln?
Link zur Anfrage: Anträge auf Melderegisterauskunft - FragDenStaat
Beste Grüße,
Moritz