Wer sind "Dritte"?

Hallo zusammen,

Im Standard-Text einer Anfrage wird folgende Passage benutzt: “Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.”.
Wo beginnt Dritte? Ich arbeite bei einer der Dienststellen, von denen in der Anfrage Daten erbeten wurden und wurde vor kurzem zu einem Gespräch gebeten, in dem über diese Anfrage gesprochen wurde. Davon abgesehen, dass ein solches Gespräch natürlich unzulässig ist, stellt sich für mich die Frage, ob die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Dienststelle unzulässig war.

https://fragdenstaat.de/anfrage/stromverbrauch-der-kultureinrichtungen/

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

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Hallo @niggi_over9000 und Willkommen im Forum!

Wo beginnt Dritte?

Bei der Frage würde ich einfach mal ganz lapidar auf Art. 4 Abs. 10 der DSGVO verweisen, wo folgendes als Definition von Dritten steht:

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: “Dritter” eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

Davon abgesehen, dass ein solches Gespräch natürlich unzulässig ist, stellt sich für mich die Frage, ob die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Dienststelle unzulässig war.

Ich vermute ich verstehe den Sachverhalt leider nicht so ganz. Würdest du den Sachverhalt noch mal ein bisschen genauer darstellen oder meine Vermutungen korrigieren? Aktuell verstehe ich folgendes:
Du arbeitest in der selben Dienstestelle, an die auch der Antrag gerichtet wurde.
Aufgrund dieser Anfrage wurdest du von deinem Vorgesetzten (oder wem auch immer) zum Gespräch gebeten, in welchem es um die von dir verlinkte Anfrage ging.
Du möchtest wissen, ob die personenbezogenen Daten des Antrags überhaupt an andere Personen in der Dienststelle weitergegeben werden dürfen, die nicht direkt für die Bescheidung deines Antrags zuständig waren.

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!

Genau, ich habe mich gestern etwas unpräzise ausgedrückt. Der Antrag wurde von mir an die bei Frag den Staat hinterlegte E-Mail-Adresse der Stadt gerichtet, also nicht direkt an meine Dienststelle. Für die Bearbeitung der Anfrage muss - vermutlich - zunächst das Kulturamt den Antrag erhalten haben, das dann wiederum bei den verschiedenen Dienststellen die beantragten Daten eingeholt hat.
Meine Dienststelle war also zwar vermutlich für einen Teil der Bescheidung des Antrags verantwortlich, weil nicht alle Daten direkt beim Kulturamt vorlagen. Mir ist nicht klar, ob die Weitergabe meines Namens “Für den Zweck erheblich und relevant” war, um die DSGVO zu bemühen, beziehungsweise ob diese Weitergabe durch den Begriff “Dritter” erlaubt oder eingeschränkt ist.

Ich hoffe, dass ich mich damit etwas klarer ausgedrückt habe, aber falls nicht: gerne noch mal Nachfragen!

Nachtrag: Die Anfrage ging an die E-Mail-Adresse des Bürgerservice, die bei Frag den Staat standardmäßig hinterlegt ist.

Danke für deine Klarstellung. Dieser ganze Sachverhalt klingt für mich so komplex, dass ich dir raten würde die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu kontaktieren. Ich würde sagen, dein Name ist für die Beantwortung deines gestellten Antrages nicht relevant, außer für die Person die den Antrag angenommen und beschieden hat. Aber da mag ich auch falsch liegen.

Abgesehen davon gibt es sehr sicher auch interne Beschwerden, die du dazu anstoßen kannst. In deinem Fall wohl ein Personalrat, sofern dieser vorhanden ist und/oder ein/e interne/r Datenschutzbeuauftragte/r.

Hallo zusammen, danke für die Tipps!
Ich glaube, dass ich zunächst den Weg über den internen Datenschutzbeauftragten gehen werde, damit das Ding nicht gleich ganz große Wellen schlägt.