Warum darf der Verfassungsschutz Anfragen zu negativen Folgen (Hausdurchsuchung) des legalen Kaufs von H2O2 35%, und den Möglichkeiten dies zu verhindern (freiwillige Offenheit gegenüber Behörde) ablehnen?

Hallo.

Warum kann man hier anfragen an Geheimdienste stelloen wenn diese *********** jede Frage mit folgendem Satz beantworten:

*“das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist als Nachrichtendienst *
*gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom *
*Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen, vgl. § 3 Nr. 8 IFG.”

Da fühlt man sich schon “verarscht”, und ich bin nicht sicher, ob seitens des VS oder FDS :slight_smile: .

Also stelle ich die Frage erneut, diesmal an das BKA. Beim BND brauche Ich es ja wohl nicht versuchen.
Es geht darum welche Folgen einen unschuldigen Käufer ohne terroristische Bestrebungen nach dem Kauf von 35%igen Wasserstoffperoxid erwarten. Eine berechtigte Frage.
Wenn Ich ganz legal mit Gewerbenachweis H2O2 35% kaufe, und danach eine Hausdurchsuchung habe, ist das in einem demokratischen Rechtsstaat der angeblich die Menschenrechte achtet (abgesehen von StGB 90, 90a, 90b, 166 etc…) illegitim.
Dabei ist es auch irrelevant wenn sich jemand Dissident nennt, und kritisch über Gesetze (90, 90a, 90b, 166, 185, 186, 187, 188, 189, 192…), Polizei, Wehrpflicht, GEZ-Gebühr etc. äußert.
Aber kein “Querdenker”, Rechter oder gar CDU-Wähler ist…

Geheimdienste sollte sich eigentlich freuen, wenn jemand vor dem Kauf anbietet an jedem Telefonat, Videotelefonie etc. mit einem Truth-Wizard, sogar Polygraphentest etc. teilzunehmen…

Es gab vor 16 Jahren zeitgleich 700 Hausdurchsuchungen bei privaten Kunden von Chemikalienhändlern die das für ihr Hobby kauften.
Evtl. hat man 1 oder 2 gefunden die etwas gefährliches illegales hegestellt haben, aber nicht einen Terroristen. Evtl. auch nebenbei Raubmordkopien. In einem Fall scheinbar ein frisiertes Mofa, was für Helden. Wobei natürlich wichtig wäre, ist ein Kennzeichen drauf, oder nicht. Denn ein getuntes Mofa ist NICHT Illegal, nur damit auf öffentlichen Straßen zu fahren…
Diese 700 Hausdurchsuchungen waren ein Beispiel für die Rechtsbeugung für die Deutschland international unter Juristen bekannt ist.
Und ich will einfach nur H2O2 für das rückbleichen von vergilbtem Kunststoff kaufen.
Game Boy, C64, 1541-Floppy etc. wieder grau machen.
Dabei sollten egal sein welche Partei ich wähle (kann es mit Videobeweis belegen), und Ich ich im innersten Bürgerrechtler etc. bin. Ein islamistischer Terrorist sicher nicht, bei den Äußerungen über den Gottesglauben etc…
Evtl. sollte Ich den 4000AL-Beamer schnappen, und was Blasphemisches auf Dom und Zentralmoschee projizieren, um einen entsprechenden den Eindruck auf VS und BND zu hinterlassen.
Islamistische Terroristen machen so etwas nicht.
Als ein solcher Mann geschnappt wurde, als er im Baumarkt Aceton etc. kaufte, war seine von Kopf bis Fuß in einer Burka vermummte Frau dabei, als wäre das ein Sketch ;-D .

35% hat nicht nur mehr Kraft bei hartnäckigen Fällen, auch der Preisunterschied ist beachtlich.
1L 11,9% kostet 12,90 auf Amazon. 35%iges selbst verdünnt auf 11,9% kostet ein 1/18 des Preises.
70 Cent den Liter. OK, wenn man 40l 35% kauft. Bei 10l ist der Literpreis knapp 1 Euro, also ein 13tel.
Ganz konkret kosten 20l 11,9% mehr als 20l 35%. Nicht nur anteilig, auch der Betrag selbst.

Dein Beitrag ist leider in großen Teilen off-topic, da er sich nicht wirklich mit Informationsfreiheit beschäftigt. Soweit er aber on-topic ist, kann ich folgendes mitteilen:

Die Nachrichtendienste sind zwar nach dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz nicht auskunftspflichtig, aber bei den Spezialgesetzen (z.B. Umweltinformationsgesetz) fällt diese Ausnahme teilweise weg, wie z.B. das Bundesverwaltungsgericht in dem Verfahren BVerwG 6 A 2.17 entschieden hat.

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Der Beitrag handelt genau vom von mir gewählten Topic.
Jetzt besonders.
Die Anfrage selbst halte Ich für absolut berechtigt, und sehr wichtig.
In diversen Formen gibt es eine paranoide Stimmung.
Mal sehen wie sich BKA und das Justizministerium da rausreden, oder ob sie konkrete Antworten liefern.

Und wenn es nicht über das IFG möglich ist, womit sonst.
Wenn man da nichts machen kann, wären das Zustände wie in einem undemokratischen Land bzw. Diktatur.

Ich kann mich nur @luap42 anschließen. Beachte auch, dass deine Anfrage, da sie nicht auf konkrete amtliche Informationen abzielt, als Bürgeranfrage bearbeitet wird. Bürgeranfragen müssen nicht zwingend beantwortet werden - Behörden bemühen sich jedoch meistens um die Beantwortung von Bürgeranfragen.

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[citation needed]

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Hallo @Tobias_Claren,
in FDS sind recht viele Behörden eingetragen. Auch wenn diese teilweise eine rechtliche Verpflichtung zu einer Antwort nicht anerkennen, kann es trotzdem sein, dass diese trotzdem auch mal ohne diese empfundene Verpflichtung antworten. Das wäre doch schon mal was. Ich habe häufig den Fall überhaupt keine Antwort zu erhalten, da empfinde ich persönlich auch eine klar begründete Ablehnung schon als bürgerfreundlich. Da weiß ich wenigstens woran ich bin und kann mir meine nächsten Rechtsschritte überlegen.
Diese Behörden kann quasi jeder bei FDS beantragen und werden dann durch das FDS Team eingetragen.
Ich konnte jetzt auch keinen Link zu der Anfrage finden. Das würde mir helfen, zumindest mal nachzusehen und einschätzen zu können, ob es vielleicht andere Möglichkeiten gibt, an die Information, oder eine ganz andere, aus der sich aber die gewünschte ableiten lässt, zu gelangen.

LG