Verwirrung um 9 Euro Ticket/Gäubahn ist Geschäftsgeheimnis

Hallo zusammen,

vielleicht erinneren sich manche, kurz vor Start des 9 Euro Tickets teilte die Bahn mit, das Ticket gelte nicht auf den für den Nahverkehr freigegebenen IC-Verbindungen (z.B. die Gäubahn in BW von Stuttgart nach Singen Htw) - und auf einmal dann doch, nach Intervention des Verkehrsministers BW.

Ich habe darauf hin per LIFG erfahren wollen, wie das zustande kam, welche wütenden E-Mails in dieser Zeit zwischen dem VM BW und der DB hin und hergeschickt wurden - und gerade eine Absage kassiert, weil diese Informationen (alle!) Geschäftsgeheimnisse der DB seien. Die Begründung ist sehr vage.

Ich denke nicht, dass das VM es sich so einfach machen kann, weil aus der Antwort absolut nicht hervorgeht, warum die angefragten Informationen Geschäftsgeheimnisse sein sollten, zumal unter die angefragten Informationen mit Sicherheit auch solche fallen, in denen keine Preisabsprachen getroffen wurden (wenn überhaupt extra Preisabsprachen für die Gäubahn getroffen wurden), sondern das VM erstmal nur geschrieben hat “Hey, nehmt die Gäubahn doch mit dazu, alles andere würde doch keinen Sinn machen!!1!”

Laut Rechtsbehelfsbelehrung müsste ich direkt vor dem VG dagegen klagen, in der E-Mail steht allerdings, ich könne mich für Rückfragen an den/die genannte/n Ansprechpartner/in wenden. Mit Geschäftsgeheimnissen im (L)IFG kenne ich mich (noch) nicht aus, möchte auch nicht unbedingt auf eigenes Risiko klagen, weiß jemand Rat? :slight_smile:

LG Jannis

edit: warum braucht die DB Geschäftsgeheimnisse, wenn sie alleiniger Wettbewerber ist? :wink:

Du kannst auch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Dessen Vermittlung hemmt aber die Klagefrist nicht.

Eine sehr wage Begründung. Es kann auf keinen Fall jede E-Mail ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
Ich würde damit nochmal an den Sachbearbeiter rantreten und sich das erklären lassen.

Ggf. könnte die Klage hier wirklich Erfolg haben.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vermutlich nicht in der Klagefrist zu einer Entscheidung kommen, aber lieber trotzdem mal einschalten.

Danke euch!

Habe mal dem LfDI BW geschrieben und hoffe der kann besänftigend auf das VM einwirken, werde denen aber auch nochmal selbst schreiben…

Tatsächlich spannend könnte die Frage werden, ob sich die DB überhaupt auf Geschäftsgeheimnisse berufen kann, wenn sie doch ein quasi-Monopol hat (vgl. Schoch IFG/Schoch IFG § 6 Rn. 94) - da muss ich mich nochmal tiefer einwühlen…