Lieber @arne.semsrott
der BfDI macht geltend, dass er anders als bislang die Unterlagen zum Verfahren nicht öffentlich machen kann. Grund ist u.a., dass die Beigeladene (also die OKFN) im Drittbeteiligungsverfahren befragt werden müsste (siehe: Verfahren mit dem BMI (VG Köln / OVG Münster) - FragDenStaat)
Könntet Ihr hier mal auf dem “kleinen Dienstweg” Eure Zustimmung erteilen?
Dies verwundert auch deshalb, weil der BfDI bislang die Unterlagen veröffentlicht hat ohne Probleme. Für die Akten war zuletzt bis zur OVG Entscheidung nur noch der berechtigte Einwand des laufenden Verfahrens geblieben, der für die ein Verfahren aufgrund eingelegter Revision noch gilt.