Verfahren BfDI ./. BMI

Lieber @arne.semsrott

der BfDI macht geltend, dass er anders als bislang die Unterlagen zum Verfahren nicht öffentlich machen kann. Grund ist u.a., dass die Beigeladene (also die OKFN) im Drittbeteiligungsverfahren befragt werden müsste (siehe: Verfahren mit dem BMI (VG Köln / OVG Münster) - FragDenStaat)

Könntet Ihr hier mal auf dem “kleinen Dienstweg” Eure Zustimmung erteilen?
Dies verwundert auch deshalb, weil der BfDI bislang die Unterlagen veröffentlicht hat ohne Probleme. Für die Akten war zuletzt bis zur OVG Entscheidung nur noch der berechtigte Einwand des laufenden Verfahrens geblieben, der für die ein Verfahren aufgrund eingelegter Revision noch gilt.

Der BfDI versucht sich inzwischen haarklein an die Regelungen des IFGs zu halten. Früher wurden die Regeln etwas gebogen. Gebühren z.B. fast nie erhoben. Ich halte die Vorgehensweise für falsch, aber rechtlich ist es natürlich in Ordnung - ganz offiziell auch geboten.

Die Zustimmung dürfte aber sehr schnell erteilt sein…

Naja, dies ist das Problem. Wenn der BfDI schon restriktiv vorgeht (ob dies am Gesetz ist, wage ich zu bezweifeln), was sollen dann die Behörden denken?
Herr Kelber zeigt eben, dass er für Informationsfreiheit wenig übrig hat. Und er hat dort Parteispezl reingeholt, die dies genauso sehen