ich habe gestern eine Anfrage ans Amtsgericht Stendal in Sachsen-Anhalt geschickt, um eine Vereinssatzung zu erhalten. Nun bekam ich heute morgen die Antwort, dass hier nach §79 BGB vorgegangen werden müsse und Kosten nach dem GNotKG entstehen.
Hat jemand von euch damit Erfahrung und weiß, wie das Verfahren dann abläuft, sowie, ob auch bei einer einfachen Abschrift Kosten anfallen?
Ja, das ist schwierig - das Vereinsregister ist tatsächlich besonders. Wenn ich die Antwort richtig verstehe, sollte das ohne Beglaubigung kostenlos sein.