Untätigkeitsklage - Keine Reaktion der Behörde

Ich hätte eine natürlich rein hypothetische prozessrechtliche Frage:

Nehmen wir an, ich hätte bezüglich einer VIG-Anfrage bei einem VG in Hessen Klage wegen Untätigkeit der Behörde erhoben.

Die Frist der Behörde zur Beibringung der Akte des Verwaltungsverfahrens und zur Stellungnahme die das Gericht gestellt hat wäre abgelaufen ohne Reaktion der Behörde.

Ich hätte vor einem Monat bereits eine Bitte an das Gericht geäußert der Beklagten gemäß § 87b Absatz 2 VwGO eine Frist zur Beibringung und Stellungnahme zu setzen. Ebenfalls ohne eine Reaktion des Gerichts oder der Behörde.

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Die Behörde hat meine Anfrage nicht bearbeitet. Also habe ich beim VG Klage erhoben. Dann wurde zeitnahe der Ablehnungsbescheid erlassen und ich habe mich dann entschieden den Weg in das Widerspruchsverfahren zu gehen. Würde ich in der Nachbetrachtung nicht noch einmal so machen, aber damals wusste ich es noch nicht besser. Am Ende führte es nach dem Widerspruchsbescheid zur nächsten Klage. Dort musste das Gericht mehrfach an die Übersendung der Aktenvorgänge erinnern, ehe die Beklagtenseite erst 7 Monate (!) nach der Klagezustellung die Akten übersandt hat. Aber zurück zu deinem Fall:

Ich weiß nicht, ob das Gericht irgendwann ein Ordnungsgeld wegen Nichtübersendung der Akten androhen kann. Aber bis es soweit kommt, gehen noch einige Erinnerungen durch das Gericht ins Land.

Im Verwaltungsrecht gibt es kein Versäumnisurteil wie im Zivilprozessrecht. Sollte sich die Behörde zur Klage nicht weiter inhaltlich äußern, wird das Gericht halt ohne Stellungnahme der Behörde irgendwann mit Urteil entscheiden. Meine Kenntnisse in der Verwaltungsgerichtsordnung habe ich mir aber nur über die Jahre zusammengelesen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es soweit kommen wird. Die Behörde wird früher oder später schon reagieren.

Du kannst erstmal nicht viel machen außer abwarten. Ich würde damit vorsichtig sein dem Gericht “Ratschläge” zu geben. Das ist m. E. nicht zielführend. Die Entscheidungen trifft der Vorsitzende oder der Berichterstatter und nicht der Kläger. Wenn Du nach mehreren Monaten nichts weiter gehört hast, kannst Du gewiss schon einmal nachfragen. Die Gerichte sind aber leider heillos überlastet.

Das passiert leider immer mal wieder. Das Gericht wird die Behörde noch einige Male ohne dein Zutun ermahnen. An deiner Stelle würde ich warten und in ein paar Monaten beim Gericht nach dem Sachstand fragen, solltest du bis dahin nichts mehr gehört haben. Es ist ja denkbar, dass etwas passiert ist, du den Brief aber nicht erhalten hast. Wichtiges kommt aber per Postzustellungsurkunde. Du musst dir also keine Sorgen machen, solltest du monatelang nichts hören. Das ist leider normal.