Unklare Ablehnung / Wettbewerb

Hallo zusammen,

ich wollte eigentlich schon längst mal die Meinung der Masse abrufen, bin aber erst jetzt dazu gekommen.

In folgender Anfrage wurde die verweigert mir die Unterlagen herrauszugeben aufgrund des Wettbewerbes. Ich weiß nicht ob die letzte Antwort schon ein offizieller Ablehnungsbescheid ist oder nicht.
WIe kann ich hier weiter vorgehen?

Gruß
Martin

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Hallo @moddin,
willkommen im Forum.
Ich kann die Argumentation aus rein logischen Gründen nicht nachvollziehen. Wenn es um eine Ausschreibung geht, dann ist die ja öffentlich. Dazu muss doch dann in der Ausschreibung auch drinnstehen, was dort erwartet wird. Das müssen doch dann genau die Angaben sein, die Du erfragt hast? Das man vielleicht auf die Angebote der Anbieter keinen Zugriff hat, wegen des Wettbewerbes, kann ich nachvollziehen.
Also da könnte man mit dem Argument nochmal nachfragen, oder alternativ um die Ausschreibung bitten. Vielleicht ist da ja drinn, was Du brauchst.
LG

Hallo Marc,

bei der Anfrage geht es nicht um eine bestimmte Auschreibung sondern einen Plan, welcher die Behörde zur Planungszwecken und natürlich draus folgenderen Ausschreibungen erstellt.

Es gibt andere Städte/Landkreis die veröffentlichen solche Angaben schon von sich aus ohne Anfrage:
Beispiel 1
Beispiel 2

Du solltest zuerst mal Widerspruch einlegen.
Außerdem kannst du den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung bitten. Die Argumentation der Behörde ist nicht plausibel.

Zu deiner anderen Frage: Die Antwort stellt einen Bescheid dar. Wegen der fehlenden Rechtsmittelbelehrung betrüge die Klagefrist hier 12 Monate. Die Klage ist aber ohne Durchführung des Vorverfahrens (Widerspruch) in Hamburg nicht zulässig, also erst mal Widerspruch einlegen und dann gibts einen neuen Bescheid, der ggf. vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden könnte.

Danke für die deinen Tipp Barca.
Widerspruch ist geschrieben und Vermittlung ist erbeten.

Hallo @moddin ,
ich habe es aus dem Text der Behörde so verstanden, dass diese deshalb die Information nicht herausgeben möchte, weil es um mögliche Wettbewerbsvorteile anderer geht:
“Durch eine Bekanntgabe der Inhalte der konkreten Bedarfsermittlung würde Dritten die Möglichkeit eröffnet, sich als mögliche künftige Leistungserbringer für in der Zukunft durchzuführende Ausschreibungen von Leistungen der Notfallrettung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können.”
Die Bedarfsermittlungsinformationen sind doch aber ein wesentlicher Teil einer öffentlichen Ausschreibung? Woher soll denn der Angebotsabgebende sonst wissen, wie er den Preis kalkulieren soll? Das wäre dann auch für mich eine Begründung für einen Widerspruch und ein konkretes Argument, worauf die Behörde in ihrem zweiten Widerspruchsbescheid auch eingehen müsste. Du hast ja nun um Vermittlung gebeten, so dass ich hoffe, dass die Landesbeauftragte auf genau diesen Punkt auch eingeht.
Für den Widerspruch gegen die Behörde würde ich auch eine Begründung noch nachreichen, weil die Behörde sonst sicherlich auch nicht anders entscheiden wird/kann. Sie weiß ja garnicht, was genau die andere Sichtweise ist und wird daher auch nicht anders abwiegen, als sie dies bereits das erste Mal getan hat. Letztlich arbeiten dort auch nur Menschen, die in einem großen Teil wohl keine genaue Rechtskenntniss in solchen Abwägungsfragen haben.
Viel Erfolg weiterhin.