meines Wissens nach kann man mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes/den jeweiligen IFGs auf Bundeslandebene Informationen anfragen, die auch historisch sind und zeitlich vor dem Inkrafttreten des IFGs liegen.
Weiß jemand, wie das mit dem Umweltinformationsgesetz (2005) oder den jeweiligen Äquivalenten auf Bundeslandebene ist: Kann man damit auch Informationen aus z. B. 1990 anfragen? Ich habe dazu weder Urteile, noch etwas bei Behördenseiten oder im Gesetz gefunden. Gesetzeskommentare stehen mir momentan wegen der Corona-Lage nicht zur Verfügung.
Moin! Klar, anzufragen sind alle Infos, die einer öffentlichen Stelle vorliegen. Die ursprüngliche Fassug des UIG ist übrigens von 1994, nur die Neufassung ist von Ende 2004.
Moin Arne! Danke für deine Antwort. Das hat mir geholfen.
Das sehe ich letztlich auch so und habe trotz diversen Recherchen nichts finden können - nicht einmal, dass jemand auf die Idee kam, dass das nicht für zurückliegende, historische Informationen gilt. Es wäre auch komisch, weil es beim (im Kern vergleichbaren) IFG auch nicht so geregelt ist. Das bedeutet wohl, dass die Behörde eine sehr steile These vertritt.
Moin Lukas! Ich hatte gemerkt, dass ich mich geirrt habe - die Behörde hatte das nicht aufs UIG bezogen, sondern aufs IFG. Ändert aber an der Antwort zur Frage nichts, da es in beiden Gesetzen gleich ist. Schau dir mal diesen Thread + zugehörige Anfrage an. Da findest du u. a. einen interessanten 14-seitigen Widerspruchsbescheid.
Ich habe den Thread löschen lassen, da die Schilderungen darin nicht mehr aktuell waren, mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht Bremen anhängig ist und in dem Thread auch keine Antwort existierte.