Meine Anfrage zum EU-Beitrittsfragebogen der Ukraine wurde teilweise abgelehnt:
Ergebnis:
Nur leere Fragebögen (die auf der Ukrainewebseite wohl verfügbar waren) heraus gegeben. Es würde der Beratungsprozess („Schutz des Entscheidungsprozesses“) sowie das öffentliche Interesse („Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen“) beeinträchtigt (es läge im Ermessen des „Partnerlandes” ob die Freigabe erfolgen sollte bzw. sind die Informationen Eigentum des Partnerlandes). Fragebögen anderer Ländern seien auch nicht freigegeben wurden.
Die leeren Fragebögen sind auch ganz interessant schon, aber ein voller wäre natürlich besser.
Argumente
Das mit dem Entscheidungsprozess („Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1” der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) kann ich ja noch nachvollziehen, aber die Ukraine ist ja jetzt vor kurzem als EU-Beitrittskandidat definiert, was die Türkei ja bspw. schon lange ist. Daher ist da wohl jetzt erstmal länger nichts passieren?
Daher sehe ich dieses „Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen” („Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a dritter Gedankenstrich” der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) als das größere Argument.
Zitat:
Das Bewerberland hat das Recht zu entscheiden, ob seine Antworten veröffentlicht werden sollen. Eine Veröffentlichung der Dokumente durch die Europäische Kommission würde das Vertrauen der Partnerregierung in die EU-Organe untergraben. […] Die Entscheidung, ob die Antworten öffentlich gemacht werden sollen, liegt beim jeweiligen Land.
Gibt es in der EU-Verordnung keine Drittbeteiligung für andere Staaten? Ich meine vlt. würde die Ukraine ja einer Veröffentlichung zustimmen?
Das Argument dass es von anderen Staaten auch nicht veröffentlicht wird, halte ich auch für etwas sinnlos:
Außerdem hat die Europäische Kommission frühere Fragebögen, die in der Vergangenheit von anderen Ländern eingegangen sind, ebenfalls nicht veröffentlicht.
Ich meine wollen wir das gleich mal von anderen Ländern anfragen? Ich wollte es schon von Deutschland anfragen aber dann hab ich nochmal nachgedacht über die Geschichte der EU und Deutschland war ja Gründungsmitglied.
Seht ihr da eine Chance irgendwie für einen Widerspruch oder so? Was würdet ihr machen?