Topf Secret Anfrage - Anwort vom Anwalt

Hallo,

ich habe schon einige Topf Secret Anfragen über die Platform gestellt und bisher auch immer eine Antwort vom Amt bekommen. Manchmal dauerte das zwar ein wenig, aber so ist das wohl.
Erstmalig habe ich jetzt einen Brief von einem Anwalt bekommen (Einschreiben/Rückschein), der das angefragte Unternehmen vertritt. Darin wird mir angeboten, dass ich mir vom Betrieb selber einen Eindruck machen könne, in Beisein des Geschäftsführers und des Anwalts, sofern ich beim Amt meine Anfrage zurückziehe.
Wenn ich weiterhin auf die Informationen bestehe folgt dann direkt eine Ankündigung/Drohung mit weiteren Schritten.

“Sollten Sie Informationen, die Ihnen durch xxx mitgeteilt werden, im Internet, z.B. auch auf “Top Secret” (sic!) veröffentlichen, würden wir gerichtlich sofort gegen Sie vorgehen unabhängig von dem Inhalt der Veröffentlichung. Für etwaig entstehende Schäden würden wir Sie haftbar machen. Wir weisen darauf hin, dass lediglich die zuständige Behörde zur Veröffentlichung berechtigt ist. Dabei selbst sind auch verfassungsrechtliche Grundsätze zu beachten.”

Dazu stellen sich mir mehrere Fragen

  • Hat einer von euch schon einmal eine solche Reaktion erhalten?
  • Darf/sollte ich den Anwaltsbrief selber veröffentlichen (ggfls. anonymisiert)?
  • Darf der Betrieb die ihm von mir übermittelten Daten nutzen, um mit mir in Kontakt zu treten?
  • Wie sieht es mit dem Recht auf Veröffentlichung aus? (Steht mglws. schon irgendwo, dann würde mir ein Link auf die Information weiterhelfen.) -> ok, den Link habe inzwischen selbst gefunden: https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/faq/

Aktuell empfinde ich das Vorgehen als plumpen Versuch mich einzuschüchtern und mich von der Anfrage abzuhalten.
Vielleicht hat ja jemand Interesse selber bei dem Betrieb mal eine Anfrage zu starten? (https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-kampus-paderborn/)

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Ich habe selber noch keine solche Reaktion erhalten, aber in diesem Forum gibt es m.E. schon mehrere Beispiele für “Einschüchterungsversuche” durch Unternehmen gegen Anfragestellung/Veröffentlichung.

Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber da Frag den Staat zum Beispiel beim Glyphosat-Gutachten auch Anwaltsbriefe veröffentlicht hat (Beispiel: BfR-Abmahnung durch Gleiss Lutz - FragDenStaat), vermute ich, dass es i.O. ist.

Ich befürchte schon. Das hängt aber sicher von der Art des Kontakts ab. M.E. dürfte die Kontaktaufnahme nur in Bezug zum Auskunftsantrag erlaubt sein, für andere Kontaktzwecke gilt wahrscheinlich (wieder) die DSGVO (Einwilligung erforderlich).

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