Teilweise Ablehnung ohne Begründung

Hi,
ich habe noch kaum Erfahrungen mit IFG Anfragen. Ich habe diese Anfrage gestellt: Kommunikation mit Helsing - FragDenStaat Und habe nur eine teilweise Antwort auf meine Anfrage bekommen. Für diese Teilweise Ablehnung wurde aus meiner Sicht keine Begründung gegeben. Ich weiß nicht nach Welcher Rechtsgrundlage meine Anfrage bearbeitet wurde und ob dementsprechend eine Begründung erforderlich ist. Hinweis dazu die Anfrage ging an eine Bayrische Behörde. Ist es ein gutes weiteres Vorgehen eine Begründung für diese Ablehnung zu fordern oder würdet ihr mir ein anderes Vorgehen empfehlen ?

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Eigentlich eine normale Reaktion. Persönliche Einsichtnahme ist üblich. Versuche es noch einmal mit der Bitte um eine elektronische Übersendung mit einer Schwärzung von sensiblen, personenbezogenen Daten. Sei höflich und bedanke dich für die bereits erhaltene Antwort.

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Danke für deine TIPs. Die Persönliche Einsichtnahme ist, sowie ich das verstehe, nur für die Bebauungsunterlagen und nicht für die Kommunikationsunterlagen zwischen Gemeinde und Firma nach denen ich hauptsächlich gefragt habe. Der Zugang zu diesen wird mit dem Hinweis: “Interne Unterlagen können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen” ohne weitere Begründung verwehrt deswegen meine Frage, ob es sinnvoll ist da nach einer Begründung dafür zu fragen

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Ein Jahr nach der ersten E-Mail der Behörde wird man behaupten, dass diese Bescheid-Qualität hatte und du daher die Rechtsmittelfrist hast verstreichen lassen. Fertig. Ende.

Innerhalb dieses Jahres solltest du schriftlichen Rechtsmittel einlegen, auch wenn nur teilweise abgelehnt wurde.

Solange dieses Jahr noch läuft, solltest du auf möglichst freundlichen Wegen versuchen, die Information zu bekommen. Nach einer Begründung fragen und so weiter…

Rechtsmittel ist je nach Bundesland Widerspruch oder Klage. Die ist immer nötig, wenn auch nur partiell abgelehnt oder selbst wenn nur partiell nicht beauskunftet wurde.

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