Stundenzettel für Beratungsleistungen

Ich glaube, es gibt bereits Rechtsprechung zur Frage des Zugangs zu Stundenzetteln für Beratungsleistungen in anonymisierter Form. Kennt jemand die Rechtsprechung oder die hiesigen Fälle hier?

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Bei Informationsfreiheitsfragen kommt es nur in Sonderfällen (UIG, VIG) darauf an, welche Art von Informationen du anfragst. Viel relevanter ist zunächst erst einmal, in welchem Bundesland/von welcher Behörde du es anfragst.
Also zumindest um ersteinmal das Gesetz herauszufinden, was du nutzen willst.

Im Zweifel gibt es immer ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz.

Hier müsstest du mal bitte erklären, was für “Stundenzettel” du denn meinst…

Ansonsten, versuch es doch einfach mal und frag es an. Dann kann man dir sicher (in IFG-Support) konkreter weiterhelfen, wenn du erst eine Ablehnung hast. Oder wenn du nur eine Idee hast, beschreibe diese in Anfrage-Ideen.

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Der Stundenzettel ist für mich der Zettel, wo ein Berater / Anwalt schreibt, wann er was mit welchem Zeitaufwand gemacht hat.

Anonymisiert dürfen Sie glaub ich werden, aber sie müssen herausgegeben werden. Allerdings finde ich das Urteil nicht mehr. Es ging hier glaub ich um den Bund und Beratungsleistungen von Anwälten.

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Hi,
ich habe auch bereits Urteile gesehen, wonach solche Informationen unter Umständen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen, weil sich daraus Kostenkalkulationen einer Unternehmung ergeben.
Eventuell ist es sinnvoll in einer Erwiderung gleich auch eine weniger problematische Information zu erfragen. z.B. Durschnittswerte.
LG

Hi

ja, deshalb müssen dahinter auch keine Stundensätze angeführt werden. Aber die Art der Tätigkeit schon, und meines Wissens auch die Dauer.

Nope, leider nicht. Zumindest nicht in dieser Sache: Anwaltsrechnungen in einem Streit vor dem Bundesverfassungsgericht