Die Behörde hat im Fall des “Subway Potsdam” dem Antrag auch nur teilweise stattgegeben.
So wurde analog zu ihrem Fall die Herausgabe der Kontrollberichte verweigert.
Allerdings interpretiert die Stadt Potsdam ihre Frage “Kam es hierbei zu Beanstandungen?” anscheinend sehr eng.
So scheint die Stadt Potsdam unter Beanstandungen nur solche zu verstehen, bei denen gemäß § 40 Abs. 1a LFGB eine Veröffentlichung/Informierung von Amts wegen gefordert wird.
Also sehr gravierende Beanstandungen, während viele andere Behörden unter Beanstandungen auch Sachen wie “abgeplatzte Fliesen”, “leichte Verschmutzung” oder ähnliches verstehen, so wie es auch im Anfragetext beschrieben ist “unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“)”.
Ich würde also die Behörde auf folgendes Gutachten aufmerksam machen:
(Seite 5 und 6 des Gutachtens)
Für die rechtliche Beurteilung des Informationsantrags unbeachtlich ist, ob die von der
Behörde festgestellten Abweichungen erheblich sind. Eine Erheblichkeitsschwelle sieht
§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG nicht vor. Die Informationsherausgabe hat also auch dann zu
erfolgen, wenn nur „geringfügige“ oder „mittelschwere“, aber dennoch unzulässige Ab-
weichungen festgestellt wurden (VG Mainz, Beschluss vom 5. April 2019 – 1 L
103/19.MZ).
Die Annahme einer Erheblichkeitsschwelle wäre mit dem Leitbild des mündigen Ver-
brauchers, dass dem VIG zugrunde liegt (BT-Drs. 16/5404, S. 7), nicht zu vereinbaren.
Diesem Leitbild entsprechend ist es den Verbrauchern überlassen, die offen gelegten
Informationen einzuordnen und zu entscheiden, welche Konsequenzen sie hieraus für6
künftige Konsumentscheidungen ziehen. Den Verbrauchern nur Informationen über aus
Behördensicht „erhebliche“ unzulässige Abweichungen zukommen zu lassen, wäre eine
Bevormundung der Verbraucher und zudem mit dem Gesetzesanliegen zur Verbesse-
rung der Markttransparenz und des Verbraucherschutzes sowohl vor Gesundheitsschä-
den als auch vor Täuschung (§ 1VIG) nicht vereinbar.
Demzufolge müsste dir die Stadt Potsdam auch alle geringfügigen Abweichungen bekannt geben, und nicht, wie Sie es anscheinend zur Zeit praktiziert, nur schwerwiegende Abweichungen.
(Alle Antworten, die ich aus der Stadt Potsdam gesehen haben, behaupten, dass es keinerlei - auch nicht geringfügige - Abweichungen gab, was ich nicht für besonders glaubwürdig halte).