Sparkasse verweigert gewünschte Auskunft

Hallo,

habe versucht, Infos meiner Sparkasse, ansässig in Niedersachsen, zu erhalten.

Da gibt es kein IFG. (Da standen aber irgendwelche anderen “Spezialparagraphen”, nach denen wohl trotzdem Auskünfte erfragt werden können.)

Tja, was ist da jetzt genau passiert (“Ihre Meinung ist uns wichtig.”? Wirkt, als ob die das gar nicht als offizielle Anfrage behandelten…) und was habe ich noch für Möglichkeiten?

Habe dieselbe Anfrage an die BaFin geschickt. Müssen die sich äußern?

Problem ist eben auch, daß man nur mit dem untersten Rang kommuniziert… Antwort des Sparkasse kam wieder aus dem Info - Center, irgendein unbedeutender Kundenberater… Sowas ist i.d.R. müßig und ineffektiv…

Auch müßte ich vielleicht die erste Frage raffinierter stellen… Mir geht es ja um Hintergründe, nach denen die in Bezug auf die Übertragsregelung agieren. Sowas wie Dienstanweisungen, aus denen dann Dokumente, die ich erhielt, erst enstehen. (Im Jobcenter gibt es ja z.B. die “Internen Weisungen”.) Stattdessen erhielt ich nur Standardinfoblätter zum P - Konto… Nennung der Rechtsgrundlage auch wieder verweigert.

Und ich bekomme die Anhänge der Antwort der SPK teils nicht öffentlich gestellt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/p-konto-ubertragsregelung-restguthaben-1/

.

Auch wenn es in kein IFG gibt, kann man immer noch Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), die bundesweit gelten, stellen. Das UIG kann angewendet werden, wenn Umweltinformationen nach §2 (3) UIG angefragt werden, das VIG bei Informationen nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch oder dem Produktsicherheitsgesetz.

Meines Erachtens kann keines der beiden Gesetzte auf deine Anfrage angewendet werden. Um den Informationszugang bei der Sparkasse sieht es daher düster aus. Allerdings bin ich kein Jurist und kann mich daher irren.

Antworten müssen sie normal schon. Da für den Bund das Informationsfreiheitsgesetz gilt, sind auch die Erfolgschancen der Anfrage größer. Allerdings müssen sie nur Informationen herausgeben, die ihnen vorliegen. Unterlagen der Sparkasse Hannover kannst du nicht erwarten.

1 „Gefällt mir“

Moin,

Wo standen die?

Ich schätze, relativ wenig. Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, nach der die Sparkasse zur Erteilung dieser Auskunft verpflichtet wäre

Die BaFin muss sich zwar äußern, wird diese Infos aber wahrscheinlich nicht haben.
Aus der Wikipedia (tut mir leid, aber das KWG ist echt schrecklich zu lesen):

Die Hauptaufgabe ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland.

Deine Fragen haben damit aber nichts zutun, weshalb ich nicht davon ausgehe, dass die BaFin da etwas hat.

Kurzum: Ich denke, der Antrag wird ins Leere laufen.

1 „Gefällt mir“

An die BaFin haben sie allgemeiner gestellt. Das macht ja nicht nur die Sparkasse so. Mal sehen.

Glaube die Paragraphen wurden beim Antragstellen erwähnt. Wohl die, die Beule nannte. Irgendwie stand da, daß es zwar kein IFG gäbe, aber nach § xxx (so Unter- oder Spezialparagraphen/-wissen?) trotzdem etwas erfragt werden könne.

Naja, aber die SPK ist doch eine “Anstalt öffentlichen Rechts”. Troztdem keine Chance?

Wenigstens die Filialleiterlisten? Ist doch frech, sich einfach nur noch anonym zu verschanzen.

Ah, gefunden. Bei den Spzialgesetzen handelt es sich um das UIG und das VIG. Dazu hatte Beule aber schon ausgeführt.

Trotzdem in NdS keine Change.

Auch darauf hast du keinen Anspruch, mangels Grundlage.

1 „Gefällt mir“

Mist! Sehr schade. Danke, für die Hilfe.