Schwärzung in Kontrollberichten bei Mängel und Festellungen erlaubt?

Mir ist in meiner Anfrage (https://fragdenstaat.de/a/151163) aufgefallen, dass die Kreisverwaltung in der Liste für Mängel und Feststellungen einige Punkte geschwärzt hat. Schwärzungen aufgrund personenbezogenen Daten sollten in der Liste nicht der Grund sein
Ist das Vorgehen rechtlich zulässig? Und wenn ja, aus welchen anderen Gründen wird geschwärzt?

2 „Gefällt mir“

Weil das Dokument handgeschrieben ist, könnte ich mir vorstellen, dass es sich gar nicht um eine Schwärzung, sondern um eine Fehlerkorrektur handelt.
Denkbar wäre, dass die Mängel noch während der Kontrolle behoben wurden und deshalb mit Tipp-Ex wieder gestrichen wurden. Das wäre aber jedenfalls ungewöhnlich, möglicherweise auch unzulässig. Normalerweise bleiben sofort behobene Mängel im Bericht, mit dem Zusatz, dass der Mangel sofort behoben wurde. Und das ist auch richtig so, denn ein Verstoß war ja da.
Auch entfernt denkbar wäre, dass es sich um einen (Schreib-)Fehler handelt, aber das halte ich aufgrund der hohen Zahl und der Löschung der ganzen Zeilen für sehr unwahrscheinlich.

Nachtrag: Ich denke, für Klarheit kann nur eine Nachfrage bei der beauskunftenden Behörde sorgen.

3 „Gefällt mir“