Mecklenburg-Vorpommern: Entspricht ein Fax wirklich (nicht) dem Schriftformerfordernis?

Bei dieser Anfrage an eine JVA in Schleswig-Holstein wurde, abgesehen von der Ablehnung der anderen Rechtsgrundlagen (VIG/UIG) der Antrag auch nach dem IFG M-V abgelehnt, da er angeblich nicht dem Schriftformerfordernis entspreche.

Wichtiger als der Fehler der beim Senden des Faxes wohl passierte (ich habe bereits ein erneutes Senden angefragt) ist, dass auch behauptet wird, auch eine Fax-Kopie der Anfrage die schriftliche Form auch nicht erfüllen würde.

Konkret heißt es:

Der Antrag genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 10 Abs. 1 S. 2 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Auch die angekündigte Übersendung per Telefax erfüllt diese Anforderung nicht.

Was haltet ihr davon? Mit welcher Rechtsgrundlage (sicherlich aus dem § 126 BGB oder § 127 BGB) kann man da argumentieren?

Stralsund liegt nicht in Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein ist die Kommunikation per Fax tatsächlich sogar sehr verbreitet.

Zur Sache selbst:

§10 Absatz 1 IFG M-V sieht die Schriftformerfordernis vor. Durch was die Schriftform gewahrt wird, ist hingegen in §3a VwVfG M-V geregelt.
Das bedeutet, dass in M-V Anträge nur akzeptiert werden, wenn sie urschriftlich, zur Niederschrift, nach dem De-Mail-Gesetz oder elektronisch (mit qualifizierter elektronischer Signatur) einreicht werden.
Die elektronische Übermittlung per Fax findet sich hier nicht, gleichwohl wurde sie bisher in M-V immer anerkannt (m.W. wird das auch von FdS so praktiziert, wenn man eine Anfrage an eine Behörde in M-V stellt).

Allerdings findet sich in der Gesetzesbegründung bzw. den Kommentierungen zum IFG M-V zur §10 der Hinweis:

Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur,
§ 3a VwVfG M-V) genügt nur dann der Schriftform, wenn die Behörde einen
entsprechenden Zugang eröffnet hat.

Und genau da wird der Hase im Pfeffer liegen. Wenn die Behörde das Fax nicht als Zugangsweg eröffnet, ist das blöd und sollte im Zuge einer einheitlichen Rechtsausübung innerhalb eines Bundeslandes auch nicht von Behörde zu Behörde verschieden gehandhabt werden.

Okay, danke für die Antwort. Ich habe die Anfrage inzwischen zurückgezogen, da mit Kosten gedroht wurde.

Und pardon, natürlich ist es Mecklenburg-Vorpommern, habe es korrigiert.