Rehe/Wildtiere ertrinken in einem Nationalpark aufgrund eines Zaunes

In einem Nationalpark in der Uckermark (Nordosten von Brandenburg) wurden Schutzzäune gegen die Afrikanische Schweinepest gebaut. Es handelt sich um ein Überflutungsgebiet der Oder an der Grenze zu Polen (Unteres Odertal). Der Zaun wurde direkt in die Polderwiesen gesetzt und diese sind jetzt durch das erste Hochwasser fast komplett überflutet.
Viele Wildtiere (vor allem Rehe) hatten keine Chance, dem Hochwasser zu entkommen. Seit Jahresbeginn streiten wir mit dem zuständigen Landkreis und dem Gesundheitsministerium darum, den Zaun zu versetzen.
Es gibt für ihn auch keine FFH-Prüfung.
Da der Seuchenschutz gegen ASP im Vordergrund stehen soll, sterben hier Wildtiere einen grausamen Ertrinkungstod.
Die ASP ist aber bereits im Hinterland angekommen und wird durch offene Einlassbauwerke Richtung Polen (infizierte Wildschweine kommen aus dem Nachbarland) und durch komplett unter Wasser stehende Zäune (die nun von Wildschweinen leicht überschwommen werden können) auch nicht effektiv im Nationalpark aufgehalten.
Um den Zaun nicht abbauen zu müssen, suggeriert der Landkreis/das Ministerium, dass durch sogenannte “Rehdurchlässe” (schmale und viel zu wenige nicht praktikable Notausgänge) sich alle Tiere retten könnten und es dafür schon Fotos aus Wildkameras gibt.
Mehrfache Aufforderungen, diese Fotos in die Öffentlichkeit zu bringen, wurden ignoriert. Mit der Anfrage wird um Offenlegen der Dokumentationen gebeten, die diese Selbstrettung bestätigen.
Die Anfrage ging allgemein an den Landkreis. Jetzt antwortet das Gesundheitsamt, dass es keine Auskünfte gem. UIG erteilen könne wegen Nichtzuständigkeit.
Wie kann ich dieser Antwort begegnen? Ich möchte nicht, dass die Anfrage einfach “ausgesessen” wird.

Hier kommen Sie zur Anfrage:

Vielen Dank im Namen der Wildtiere des Nationalparks
#rettetdietiereimodertal
https://chng.it/n8TK9tXm

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Ich verstehe es so:

Du hast einen Antrag unter Berufung auf VIG, BbgUIG und AIG gestellt.
Das Schreiben des Veterinäramtes stellt eine Eingangsbestätigung dar. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass Sie keine Auskünfte nach dem BbgUIG erteilen können. Die Bearbeitung nach dem VIG und dem AIG ist davon jedoch nicht betroffen.

Insofern ist das (in meinen Augen) keine Ablehnung, sondern nur eine Eingangsbestätigung und der Hinweis, dass eine von drei Anspruchsgrundlagen nicht einschlägig ist.

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich war mir nicht sicher, wie ich die Antwort verstehen soll.
Grund für meine Skepsis ist, dass wir auf keinerlei derartige Anfragen beim Landkreis bzw. Ministerium eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort erhalten haben.
Daher hatte ich hier auch vermutet, dass es eine Hinhaltetaktik ist und die Anfrage damit einfach ignoriert wird, wenn ich mich dazu nicht weiter melde.

Danke nochmal für deine Mitteilung!

Das ändert aber nichts daran, dass die Behörde auch nach BbgUIG zuständig ist?.. Die angefragten Informationen sind m.E. auch eine fast mustergültige Umweltinformation.

Ich würde mal abwarten, ob die angefragten Infos per AIG freigegeben werden. Dann sei der Behörde die Anwendung der falschen Norm verziehen.

Wisst ihr denn, dass die angefragte Information auf jeden Fall exisitiert?

Ich war davon ausgegangen, dass ich die Behörde an sich - also den Landkreis mit all seinen verschiedenen Ämtern z. B. auch den ASP-Krisenstab - angeschrieben und um Auskunft gebeten habe. Nun hat also genau das Amt, was evtl. am wenigsten für Umweltinformationen zuständig ist (!?), mit “Nichtzuständigkeit” geantwortet. Also evtl. klassisches Ablenkungsmanöver/Hinhaltetaktik???
Die angeforderten Informationen sollen laut verschiedener Pressemitteilungen des Landkreises/Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Integration u. Verbraucherschutz (MSGIV) existieren und beweisen, dass kein Gefahr im Verzug für die Wildtiere auf den überfluteten Wiesen besteht. Die Fotos wurden mehrfach von verschiedenen Bürgern und bei beiden Behörden angefordert. Es gab bislang aber keine Veröffentlichung bzw. Eingangsbestätigungen für diese Anfragen.
In der Öffentlichkeit existieren nur die Dokumentationen der Bürger von an und im Schutzzaun verendeter Wildtiere. Der Zaun steht ohne FFH-Prüfung in einem Schutzgebiet. Die Tiere sterben dort weiterhin. Aber die “Nothilfemaßnahmen” der Behörden werden als “hilfreich” vorgeschoben, sodass der Zaun nicht abgebaut werden muss. Der ASP-Schutzzaun ist fahrlässig offen für infizierte Wildschweine aus Polen - aber nicht rechtmäßig aufgestellt und tödlich für Wildtiere im Schutzgebiet. Wir brauchen deswegen die Fotos aus den Wildkameras bzw. die Bestätigung, dass es diese Fotos nicht gibt.
Es gibt schon wieder aktuelle Fotos von im Zaun verendeten Rehen.

Mal ne andere Frage, unabhängig vom Informationsfreiheitsrecht:

Die hier geschilderten Zustände begründen den Anfangsverdacht auf eine Straftat u.a. nach dem TierSchG. Wurde bei der Staatsanwaltschaft bereits eine Strafanzeige erstattet?

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Vielen Dank, dass du (ich darf doch du sagen?) dich hier so intensiv einbringst und nach weiteren Möglichkeiten suchst.
Ja, wir haben durch die Veröffentlichung der Sache über die Online-Petition einige Mitstreiter dazu bekommen. So unterstützt uns der Wildtierschutz Deutschland, der Deutsche Tierschutzbund und auch die DJGT (Dt. Juristische Gesellschaft für Tierschutz). Der Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen die Landrätin gestellt. Tote Tiere am ASP-Schutzzaun: Tierschutzbund stellt Strafanzeige gegen Landrätin der Uckermark | rbb24

Mit dem Wildtierschutz/DJGT beschreiten wir den verwaltungsrechtlichen Weg (Eilantrag).
Leider hat uns das bislang nicht weiter geführt. Es wurde keine Gefahr in Verzug gesehen, da sich ja angeblich die Tiere über die eingebauten Durchlässe retten könnten. Die Information steht im Raum (Pressemitteilungen/Stellungnahme beim VerwG Potsdam), aber gibt es diese Beweise? Wir zweifeln daran, da es keine Veröffentlichung trotz öffentlichem Interesse daran gibt. Auch zur Untermauerung der Strafanzeige wären diese Informationen wichtig. Daher haben wir auf diesem Wege versucht, an die Infos zu kommen.
Falls du auf dem Laufenden bleiben möchtest, hier unsere facebook-Gruppe (wir sind ja keine Bürgerinitiative mit eigener homepage) Redirecting...

Herzliche Grüße

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