Ich habe eine andere Anfrage [1] gesehen, die dieses Thema hatte, ist aber meiner Meinung zu Unrecht abgelehnt worden bzw. wurde sie scheinbar nicht wirklich verfolgt. Deshalb habe ich selbst Mal die Anfrage gestellt [2]. Zwar wurde in der anderen Anfrage gesagt, der Regierende Bürgermeister von Berlin sei dafür zuständig, aber ich wollte so vorgehen, wie ich es machen würde, wenn ich nicht wüsste, das Müller dafür verantwortlich ist.
Nun, ich machte also die Anfrage und dachte, sie wird genauso verlaufen… Falsch, es lief anders, sie wollen auf einmal meine Adresse wegen der Bearbeitung. Ich war erst ein bisschen verwirrt, normalerweise würd ich hier abbrechen, aber ich will die Protokolle auf meinem PC haben
Deshalb hab ich mal recherchiert, ob sie wirklich meine Adresse brauchen, um es zu bearbeiten und hab mir folgende Argumentation zurecht gelegt (bin mir aber zu unsicher, ob es zählt):
Es ist eine einfache Anfrage, weil die Protokolle ja vorliegen [3] (Zeit ONLINE; Paywall; Info ist aber sichtbar), deswegen muss ja nichts aufbereitet werden und ich glaube kaum, dass die MPs über ihre Privatadressen geredet haben.
Nach §1 Abs. 2 IFG [4] darf ich hauptsächlich bestimmen, welche Art von Informationszugang ich nutzen will und die Behörde es nur ändern darf, wenn für die Anfrage ein großer Bearbeitungsaufwand besteht (was ich nicht glaube, da sie vorliegen). (wenn ich den Paragraphen missverstanden habe, dann fällt das Argument wohl weg )
Vielleicht hat ja noch jemand Tipps/Argumentationsgrundlagen wie ich die Protokolle bekomme, ohne meine Adresse bekannt zu geben. Wenn sie weiterhin die Adresse wollen, werd ich einfach den Bürgermeister direkt anschreiben ^^
Vergiss es. Das Kanzleramt will immer die Adressen. Und hier dann auch weil die Anfrage wohl abgelehnt wird. Da haben sich schon andere die Zähne ausgebissen - das interessiert die überhaupt nicht. Muss ich leider so deutlich sagen.
@Apoly okay, sehr schade, wäre verdammt interessant gewesen…
@stefan heißt es nach dem Artikel dann auch, dass ich evtl. gar nicht den Brief bekommen werde, den Söder und Kretschmann an die anderen MPs geschickt habe (ist eine andere Anfrage)
Solche Briefe kann man i.d.R. schon anfragen und werden auch zugesandt. Insbesondere wenn der Brief vom Bund stammt - dann ist es auch NUR seine Information.
Solche Briefe kann man i.d.R. schon anfragen und werden auch zugesandt. Insbesondere wenn der Brief vom Bund stammt - dann ist es auch NUR seine Information. Bei Protokollen sind ja alle möglichen Länder gleichzeitig in einem Dokument enthalten und kaum trennbar.
Briefe sind eindeutig von einer Quelle. Wenn du bei der Quelle anfragst, sollte es keine Probleme geben.
Spoiler: Ablehnung wg. “Schutz von behördlichen Beratungen (§ 3 Nr. 3 lit. b IFG) und von behördlichen Entscheidungsprozessen (§ 4 Abs. 1 IFG)”. Diese Gründe gelten “solange durch die Bekanntgabe der begehrten Informationen die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden oder hierdurch der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde”, also spätestens ab Ende der Pandemie nicht mehr. Deshalb haben sie noch am Ende den “Schutz des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung” mit reingeschoben.
“[Ich will Ihnen sagen] was mich als Bundeskanzlerin und alle meine Kollegen in der Bundesregierung in dieser Situation leitet. Das gehört zu einer
offenen Demokratie: dass wir die politischen Entscheidungen auch
transparent machen und erläutern. Dass wir unser Handeln möglichst gut
begründen und kommunizieren, damit es nachvollziehbar wird.”
In dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich aber nach unserem Verständnis um eine andere Konstellation. Hier werden das Ministerium des Innern und für Kommunales bzw. der IT-Dienstleister des Landes Brandenburg quasi als Auftragnehmer bzw. Dienstleister tätig, die keine inhaltliche Kompetenz bezüglich der beantragten Informationen haben. Es wäre ihnen mangels eigener inhaltlicher Befassung mit den Unterlagen gar nicht möglich, die vom Akten-einsichts- und Informationszugangsgesetz vorgesehene Prüfung des Schutzbedarfs durchzu-führen. Dies kann nur die Hochschule selbst vornehmen.
Also wenn die sich da inhaltlich mit den Akten beschäftigen, dann denke ich müsste jede der Stellen die auch herausgeben.
LG