Mich wurmt es mit den Separationensinteressenten sehr.
Hintergrund: in Sachsen- Anhalt wurde aktuell ein Gesetz verabschiedet, das das gesamte Vermögen und die Grundstücke der Personenzusammenschlüsse alten Rechts ab 1.1.2021 der Gemeinde überträgt.
Nach der Wende, also der Wiedervereinigung ist die Gemeinde für Grundstücke und Vermögen treuhänderisch für diese Grundstücke zuständig, die Separationsinteressenten, haben die DDR überlebt.
Leider sind die Grundstücke und alles drum und dran bei den meisten Leuten in Vergessenheit geraten(durch LPG- Nutzung).
Man kann als Rechtsnachfolger eines Separationsinteressentes zwar ein Antrag stellen, wenn der Personenzusammenschluss alten rechts wieder handlungsfähig wäre, aber man muss als Privatperson - die gesamten Nachfolger und Eigentümer der Grundstücke belegen durch Grundbuchauszüge, liegenschaftskarte oder oder.
Und da kommt dann wieder der Datenschutz ins Spiel - man bekommt leider fast nirgendwo wirklich Auskunft oder Einsicht - es besteht zwar ein berechtigtes Interesse, aber dies muss man auch wieder überall begründen und wird nicht immer als Grund für Einsicht anerkannt.
ich habe sogar eine Email von Ministerin Dalbert, die sagte dazu sollte ich, als Pedantin doch Rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen um überall Einsicht zu bekommen.
Für mich ist das ganze immer noch eine Enteignung der früheren Eigentümer und dessen Rechtsnachfolger und alle gesamten Unterlagen, die dies lückenlos belegen könnten, sind in irgendwelchen Archiven oder Katasterämtern, aber die Behörden machen sich nicht die Mühe und suchen das raus, nein das muss der Antragssteller bzw. Ein Rechtsnachfolger von einem Separationsinteressenten.
Also wurde das Gesetz verabschiedet, das die Personenzusammenschlüsse aufgelöst werden,als Grund wurde auch dafür genannt : das die lückenlose Suche der Rechtsnachfolger nicht möglich ist.
Laut § 122 KVG LSA – Treuhandvermögen Abs. 1 und 2 des Landes Sachsen- Anhalt muss die Gemeinde dafür einen separaten Haushalt und Rechnung führen - sowas haben wir aber hier noch nie gesehen- heißt für mich auch Pachteinnahmen werden nicht gesondert behandelt.
Laut §233 EGBGB Abs. 10 ist die Gemeinde nach § 666 und 667 sogar Rechenschaftspflichtig wenn Grundstücke dafür verkauft werden.
Ich möchte mit der Info, wieviel Geld seit 1990 bei den Separationsinteressenten und den Grundstücken zusammen gekommen ist, mehr Leute im Ort animieren mitzumachen und die Separationsgemeinschaft aufleben lassen, aber da es kein Haushalt und keine Informationen dazu von der Gemeinde gibt - sehr sehr schwierig.