Planungsunterlagen der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn plant eine Reihe von großen Bauprojekten und führt hierzu weitreichende Planungen und Studien durch. Einzelne Dokumente werden (sehr abstrakt) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht, doch ich würde gerne detaillierten Einblick in diese (z. B. Lärmschutzgutachten, Trassenplanung) haben, da es hierbei ja um öffentliche Infrastruktur geht.

Ich frage mich, ob man auch hierbei schon das IFG/UIG anwenden kann. Die Deutsche Bahn kann als privatrechtliches Unternehmen ja durchaus erst einmal alles planen und erkunden wie sie will, öffentlich relevant wird es ja erst in dem Moment des Bauantrages oder durch Beauftragung von Bundesseite.

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Moin! Nach dem IFG ist die DB nicht auskunftspflichtig, nach dem UIG grundsätzlich aber entscheidend. Wichtig wird also zu argumentieren, dass es um Umweltinfos geht und dass man die richtige DB-Tochter erwischt. Sind ja einige Unternehmen.

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Danke für den Hinweis. Ich habe jetzt einmal Informationen zu einer Schallsimulation angefragt, mal sehen wie die DB Netz AG darauf reagiert.

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Hat jemand schonmal versucht die Unterlagen über das Eisebbahnbundesamt zu bekommen?

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In einem Fall versuche ich es derzeit über das BMVI nach Anraten des BfDI.

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Warum unterfällt die Deutsche Bahn eigentlich nicht dem IFG? Sie ist hundertprozentige Tochter des Bundes. Funktioniert hier etwa die Flucht ins Privatrecht? Oder ist für Anfragen an die Deutsche Bahn einfach das Verkehrsministerium der richtige Ansprechpartner?

Ja, beim IFG funktioniert die Flucht ins Privatrecht ganz gut. Im Gesetz heißt es über privatrechtliche Unternehmen: “Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.”

In der Regel dürfte das bei der DB nicht der Fall sein. Allerdings dürften gleichzeitig viele DB-Unterlagen Umweltinfos sein, sodass dann das UIG einschlägig ist. Gleichzeitig sind alle Infos zur Bahn, die beim Verkehrsministerium liegen, dort auch anfragbar. Nur extra für die Anfrage beschaffen werden müssen sie nicht.

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Dasselbe sollte auch für die DEGES, bzw. die neue Autobahn AG zutreffen, oder?

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Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum, @Gerichtseule. :wave:

Ja, das trifft dort wohl genauso zu.
Aber probier doch einfach mal eine Anfrage, begründen müssen sie es dir in jedem Fall und am Ende kannst du immernoch klagen, wenn du dagegen vorgehen willst.
Die DEGES hat derzeit noch keine Anfrage bekommen und das andere war die Autobahn GmbH (an der Börse sind solche Gesellschaften des Bundes aktuell noch nicht :upside_down_face:). Diese weigert sich offenbar öfters bereits eine Auskunft zu geben.

Ich habe inzwischen eine Antwort von der DB Netz AG erhalten. Tatsächlich waren viele Informationen schon frei zugänglich.

Ich muss aber gestehen, dass ich solche Infos oft einfach nicht finde, weil sie nicht verlinkt oder nicht einfach auffindbar sind. Transparenz ist daher IMHO nicht nur Wissen teilen, sondern auch die Art der Vermittlung und Repräsentation dessen, an der wir durchaus überall noch Verbesserungspotential haben.

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