Pension mit Frühstück- ein Betrieb "ohne gastronomische Versorgung" ?

Für eine Pension in der Nachbarschaft habe ich eine VIG-Anfrage gestellt.

Durch die Unterbringung von Bekannten in dieser Pension ist mir bekannt, dass dort zumindest Frühstück angeboten wird- meiner Meinung nach- auch auf Vorbestellung Abendbrot.

Dieser Behörde meint nun, dass der Betrieb als "Pension ohne gastronomische Versorgung geführt wird.

Deshalb werde sie nicht lebensmitttelrechtlich überprüft.

Ist Frühstück kein gastronomische Versorgung?

Mich wundert diese Auslegung und auch die Tatsache, dass diese Einrichtung nicht lebensmittelrechtlich geprüft wird.

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Moin,

ich antworte mal auf eine alte Anfrage mit meinem laienhaften Wissen. Vielleicht helfe ich ja trotzdem damit…

  1. Gastronomie ist (laut Wiktionary) Bewirtung mit u. A. Lebensmitteln. Frühstück ist für mich Bewirtung mit Lebensmitteln, also ist die Bereitstellung von Frühstück Gastronomie.
  2. Ich würde die Behörde einfach mal darauf ansprechen, dass es dort Frühstück gibt - eventuell mit entsprechendem Link auf die Website - und fragen, ob das bekannt ist, oder nicht. Daran kannst du dann erkennen, ob für die Behörde Frühstück unter Gastronomie fällt, oder denen es einfach nicht bekannt ist.

~ Jasper

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