OVG Urteil (im Link) gut oder schlecht?

Hallo,

habe dieses Urteil OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.07.2020 - 15 B 288/20 gefunden und frage mich, ob das gut oder schlecht ist. ( in der Klageliste steht es nicht )

Wo kann man den Antrag sehen oder mehr Infos zu den Klage 29 K 7944/19 finden.

ps. Mein Antrag liegt beim VG Gelsenkirchen und wenn das OVG schon dazu etwas entschieden hat, wäre das gut zu wissen, oder?

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Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Mehr Infos als bei OpenJur wo du den gesamten Urteilstext/-begründung siehst, wirst du wohl kaum finden. Ansonsten helfen ja v.a. die (fett gedruckten) Leitsätze ganz oben so etwas schnell einzuschätzen.
So wie ich diese lese, sieht es doch sehr positiv aus. Es wird ja gesagt, dass Unionsrecht und DSGVO mit dem VIG in Einklang gehen (da war bestimmt wieder eine Klage eines Unternehmens, was die Informationen aus Datenschutzgründen o.ä. nicht heraus geben wollte bzw. die Behörde verklagt hatte.).

Das könnte FragDenStaat sicher mal hinzufügen zur Liste, ist ja auch sehr neu, das haben sie bestimmt nicht auf den Schirm gehabt.

Bezieht sich deine Frage auf eine spezifische Anfrage?
Wenn ja, wäre es zunächst einmal gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)
Andernfalls, also ohne die originale Argumentation der Behörde, lässt sich ein Fall meist nur sehr schwer einschätzen.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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