Ich habe die Baupläne bzw. Grundrisse für ein großes Universitäts-Klinikum angefragt, was die Behörde mit Verweis auf „eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" verweigerte, hilfsweise damit das Dritte bereits eine App zur Verfügung stellen, mit welcher man in dem Gebäude navigieren könne.
Im Grunde hängen diese Informationen jedoch bereits öffentlich auf den Gängen in Form von Flucht- und Rettungsplänen aus, sodass auch mein LfDI in der Vermittlung meine Argumentation bekräftigte. Das Klinikum bleibt in seiner Stellungnahme bei dem Standpunkt, das man mir zwar Zugriff auf die App geben könne, nicht jedoch auf die „Rohdaten“ - wegen der Sicherheit.
Ich kann es immer noch nicht ganz nachvollziehen und komme daher gerade nicht weiter. Ein Zugriff auf die App ist ja sehr schön, liefert mir jedoch weiterhin nur abstrahierte Daten ohne Details. Eine Gefahr durch diese erschließt mich mir immer noch nicht, da sowohl auf den Flucht- und Rettungsplänen als auch auf den entsprechenden Türen direkt z. B. „Elektroschacht“ steht. Auch währe mir nicht bekannt, dass ein Malware-Hacker für seine Angriffe jemals Baupläne von öffentlichen Bereichen genutzt hat, sondern macht das eher über … wie heißt es noch … #Neuland.