Jedoch kommt als Antwort auf alle E-Mails nur eine Empfangsbestätigung.
Die Frist ist bereits verstrichen, doch nichts hat sich getan.
Wie kann man weiter vorgehen?
Die in Fürth geregelte 2-Monatsfrist ist auch noch nicht abgelaufen.
Danach kannst du an die Erledigung erinnern, die Dienst- oder Fachaufsicht anrufen oder nach Ablauf einer angemessenen Frist, mindestens jedoch 3 Monaten, Untätigkeitsklage erheben.
Wegen eines fälschlichen shadow bans, wurde die Anfrage am 03.04.2019 oder am 04.04.2019 verschickt.
Sind daher die 2 Monate nicht bereits erreicht?
Zudem habe ich bedenken, dass die Anfrage durchgeht, da nach §1.1 Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth “Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informatio-nen nach Maßgabe dieser Satzung [hat]”, ich aber nicht in Fürth wohne. Kann das auch zu Problemen führen?
Soweit ersichtlich wurde die Anfrage am 16.04. versandt.
Wenn Du kein Einwohner bist, hast Du zunächst erst einmal keinen Anspruch. Hast Du möglicherweise weitere Beziehungen zu Fürth, die vergleichbare Interessen am Informationszugang rechtfertigen?
Diese Anfrage ist nun abgelehnt worden, da ich nicht in Fürth wohne:
Nun hat eine andere Person, die nach der Informationsfreiheitssatzung berechtigt ist, die Information zu erhalten, die gleiche Anfrage gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/internetausbau-an-der-b3-furth-1/