Liste der geplanten Bahnhöfe/Flughäfen mit Gesichtserkennung: Gefährdung der inneren und öffentlichen Sicherheit

Servus, meine Anfrage, in der ich erfahren wollte in welchen Flughäfen/Bahnhöfen Gesichtserkennung geplant ist, wurde abgelehnt:

Ihr Antrag wird unter Bezugnahme auf § 3 Nr. 2, § 3 Nr. 1c und § 3 Nr. 4 IFG abgelehnt.

Das Bekanntwerden der Information kann nachteilige Auswirkungen haben auf Belange der inneren Sicherheit im Sinne von § 3 Nr. 1 c) IFG sowie die öffentliche Sicherheit gefährden im Sinne von § 3 Nr. 2 IFG.

Aus der angeforderten Information könnten Rückschlüsse auf einsatzkonzeptionelle
Überlegungen und Grundsätze für den Einsatz von Videoüberwachungstechnik im
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gezogen werden. Die erbetenen Informationen könnten Rückschlüsse auf Standards und Systematik der Videoüberwachung
und -aufzeichnung ermöglichen. Zudem könnte die Darstellung von Einzelheiten, auf
welchen Verkehrsstationen welche Systeme gegebenenfalls verwendet werden
könnten, die öffentliche Sicherheit im sensiblen Verkehrssystem Eisenbahn und Luftverkehr beeinträchtigen.

Was meint ihr zu der Begründung für die Ablehnung? Seid ihr überzeugt?
Ich bin es nämlich nicht wirklich :smiley:
So ist m.E. die Begründung viel zu ungenau und unbegründet.
Wieso sollte die Liste der Bahnhöfe/Flughäfen die öffentliche Sicherheit im “sensiblen Verkehrssystem Eisenbahn und Luftverkehr” beeinträchtigen?
Ich dachte eigentlich, dass es bei der Anwendung von § 3 Nr. 2 um eine konkrete Gefahrenlage geht und nicht irgendeine abstrakte Gefahr (IFG, Schoch. § 3 Rn. 157).

Auch die Begründung für § 3 Nr. 1c ist mir persönlich zu abstrakt “Rückschlüsse auf einsatzkonzeptionelle Überlegungen”.

Wie seht ihr das?

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Da hier direkt mit 3 Gründen geschossen wurde, müsste man sich im Widerspruch etwas zu allen drei Punkten ausdenken. Selbst wenn also dieser eine Ausnahmetatbestand Quatsch wäre, wären ja noch zwei übrig.

Hast du bei den anderen auch bedenken?

Was genau meinst Du mit der “Liste der Gesichtserkennungssysteme”?

Geht es Dir nur darum eine Liste der Flughäfen/ Bahnhöfe zu bekommen, auf welchen Gesichtserkennung eingesetzt wird oder wolltest Du auch erfahren welche Systeme genau eingesetzt werden?

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Vielen Dank.

Dann war meine Anfrage vielleicht einfach unverständlich und das BMI dachte ich will wissen welche Software eingesetzt wird.
Tatsächlich will ich eigentlich nur wissen, an welchen Bahnhöfen/Flughäfen überhaupt Gesichtserkennung eingesetzt werden soll.

Habe mal eine neue Mail geschrieben, die auf den Unterschied eingeht sowie darauf hinweist, dass die aktuelle Ablehnung m.E. eine genauere Begründung erfordert.

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