Kontaktaufnahme mit Behörde,nicht öffentlich

Moin.Da ich keine Antwort auf meine Frage finden konnte möchte ich hier nachfragen:

Erste Anfrage wurde von mir gestellt. An das Auswärtige Amt. Es kam die übliche Antwort, Eingangsbestätigung und potenziell entstehende Kosten zu meinen Lasten. Ich möchte vorsorglich meine persönliche Situation schildern (Obdachlos, ohne Recht auf Notunterkunft, also draussen “lebend” , da ich dafür zu körperbehindert bin) in der Hoffnung , das mir Kosten erlassen werden oder sich vielleicht nur in einem “symbolischen” Bereich befinden.Doch wie kann ich die Nachricht schreiben, ohne das diese dann öffentlich einsehbar ist.

LG und danke schonmal,

Zusammen Halt

(1) Du kannst nach dem Schreiben der Nachricht alles in der Nachricht schwärzen, wovon du nicht willst, dass es öffentlich sichtbar ist.
(2) Du kannst mit dem entsprechenden Aktenzeichen auch unabhängig von fragdenstaat an die Behörde schreiben. Wenn du auf die Behörde klickst, steht da ja deren E-Mail-Adresse… Du kannst denen auch Fax oder Brief schicken.

(2) Bei Hamburger Landesbehörden reicht es, dass du Bürgergeld-Empfänger bist, dann ist die Auskunft gratis. Aber du willst ja etwas von einer Bundesbehörde. Ich weiß nicht, ob deine Situation nach dem Bundes-IFG eine Ermäßigung rechtfertigt. Du kannst natürlich drum betteln, aber du solltest dabei schon bei der Wahrheit bleiben, um Erfolg zu haben:

(3) Eine Personen ohne Recht auf Notunterkunft? Das müsste mindestens illegal aufhältiger Nicht-Europäer sein. Doch selbst der hat ein Anrecht auf Notunterkunft. Jeder hat eins. Also, warum solltest du keines haben. Du musst nur bei der jeweiligen kommunalen Behörde werktags vormittags vorstellig werden, schon bekommst du eine Notunterkunft, wüsste nicht, dass es da für irgendwen eine Ausnahme gibt.

(4) Hast du deine Anfrage unter deinem Namen hier veröffentlicht? Ansonsten ist es doch sowieso egal, was du da über deine Situation schreibst, kann doch keiner deinen Personalien zuordnen.

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Moin Jan, erstmal danke fürs Antworten.

Zu 1. Danke,das werde ich tun.

Zu 2. Hat sich mit 1. erledigt.

Warum sollte ich lügen,und betteln? Es ist eine Anfrage und entweder ja,oder nein,habe inzwischen beschlossen abzuwarten , “man”könnte rein theoretisch die Beantwortung besonders teuer machen, also bis zu 500€ um als kalkulierte Reaktion eine zurückgezogene Frage aus Kostengründen zu erhalten.

Zu 3 : Fakt ist,das Menschen genau davon ausgehen, aber warum sollte ich dann mit 60 Jahren immer noch draussen sein und warum hatte mein Ort von den etlichen letzten Wintertoten genau 2 im Rollstuhl?

Einen davon hat’s nach 6 Jahren erwischt ,Rollstuhlfahrer dürfen in unserm Ort nie in die Unterkunft, genauso niemand mit Hund, warum denkst du überleben soviele Menschen draussen ,warum steigen die Zahlen, die auch sichtbar sind,eben weil sie nicht in die Unterkünfte dürfen.Nicht alle die draussen überleben, haben einfach keine Lust auf Notunterkünfte. Hamburg hatte auch keine Unterbringungsmöglichkeit für mich. Aber du wirst sehr oft bewusst von den Zuständigkeiten belogen. Ich Versuche das gerade alles aufzuarbeiten und bekannt werden zu lassen, was unter meinen Lebensumständen allerdings nicht die leichteste “Übung” ist .

Hier bei uns gibt’s nicht mal Duschen und Post-Adresse und Wäsche waschen barrierefrei. Wie gut , wenn man zum Schwimmbad rollen kann und die barrierefreie Dusche nutzen kann, für den halben Eintrittspreis .

Das Thema wird bewusst klein gehalten, bewusst gibt es keine offiziellen Zahlen über Erfrorene /Verstorbene/Gewalttaten ,Vergewaltigungen, gegen Obdachlose, es ist eine Täuschung der Gesellschaft, politisch so gewollt , die stets im Glauben ist, niemand muss in Deutschland auf der Straße leben. Politisch so gewollt? Ja, es widerspricht unserm Grundgesetz , Artikel 1, und dem , was die Vereinten Nationen mit Zustimmung von Deutschland festgelegt haben, aber wo kein Kläger ist . Obdachlose haben keine Lobby , es ist also ein leichtes bewusst und gewollt weiter zu versagen, das zu ändern ist zu teuer, bei wert und nutzlosen Menschen lohnt das nicht , Aber um dieses Thema geht es hier eigentlich nicht, mit einem Anwalt würde ich das richtig groß angehen ,bis vor das Bundesverfassungsgericht ,doch finde mal als Obdachloser Anwälte, selbst mit der Möglichkeit von Beratungs scheinen und Prozesskostenbeihilfe gehören Obdachlose nicht zum “Lieblings”Klientel ,das ist grundsätzlich so, egal wo. Selbst GG Artikel 1 ist bei Obdachlosen ausgehebelt, sonst müsste niemand im Dreck ,nachts, bei Minusgraden ,draussen sein, daß das nichts mit Menschenwürde zutun hat, sollte klar sein, bitte Beachten: soll nicht als Vorwurf gegen dich verstanden werden, das ganze ist so komplex ,und ich muss acht geben, dass ich mich bei diesem Thema nicht “vergesse”, dieser Winter kann auch für mich der Letzte werden ,inzwischen zu alt und zu krank dafür, aber nun zu Punkt 4 :

4: nein ,ein Pseudonym , aber mit deiner Antwort zu Punkt 1 hat sich die Lösung bereits gefunden,danke .

Nun noch geduldig auf die Eingangsbestätigung der 2. Anfrage ans Auswärtige Amt warten,sie tun sich wohl sehr schwer damit ,ist sehr heikel , wenn Terroristen , Taliban , in Deutschland diplomatische Immunität in unsern Botschaften /Konsulaten besitzen , meine Fragen dazu , nun ja, denke sie werden das Thema komplett ablehnen.

LG

Ich spreche häufiger mit Menschen, die meinen der Staat tue ihnen Unrecht. Wenn ich dann genauer nachfrage, verschwimmen die Geschichten, die Fakten extrem und am Ende kommt eigentlich immer raus: An keiner Stelle beweisbar Rechtsmittel eingelegt. An keiner Stelle beweisbar überhaupt einen Antrag gestellt.

Zu deinem konkreten Fall: Kannst du ein Schriftstück vorweisen, mit dem du die barrierefreie Unterbringung mitsamt Rollstuhl beantragt hast? Kannst du beweisen, dass dies bei der zuständigen Behörde angekommen ist? Hast du jemals schriftlich eine Ablehnung bekommen? Du kannst einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Da musst du auch keine Kosten vorschießen. Du musst nicht mal schreiben können. Du begibst dich frühmorgens zu dem für dich zuständigen Verwaltungsgericht und sagst, dass du einen Eilantrag auf sofortige barrierefreie Unterbringen samt Rollstuhl in der Gemeinde/Stadt xy zur Niederschrift stellen möchtest. Hast du das je gemacht? Nein? Dann hast du nicht allen verfügbaren Rechtsschutz in Anspruch genommen. Also bist du freiwillig obdachlos, weil du genau das gerne möchtest. Du könntest ja dagegen vorgehen und würdest dann auch untergebracht werden.

Wie Recht du hast ich bin selbst schuld und will es nicht anders,genau so ist es und genau darum wird das Sterben auf Deutschlands Straßen weitergehen , wegen Menschen wir dir , die nicht wahrhaben wollen und Null Kenntnisse darüber, was im Obdachlosenhilfesysteme los ist, was sich toll anhört, kann sich in der Realität ganz anders zeigen, aber gut ,das du das verteidigst und mir konkret, wie allen andern,die draussen überleben, die Schuld daran gibst ,nichts ändern zu wollen, ganz im Gegenteil ,es genau so zu wollen, das du weißt,was ich alles getan habe, bzw.unterlassen habe. Falls du meinst,noch was nach schieben zu müssen,werde ich nicht mehr antworten,das ist bei dir eindeutig zwecklos und dieses Forum ist auch nicht dafür gedacht.

Nachtrag: ich habe sogar von einer Kommune die schriftliche Antwort,das sie grundsätzlich keine Frauen unterbringen , 2025! Mal abgesehen davon das sie dachten ich sei eine Frau und selbstverständlich steht das nirgends ,weil es nicht stimmt und auch verboten ist , eine Unterbringung wegen des “falschen “Geschlechts zu verweigern, ausgesrechnet Frauen die Not Unterbringung verweigern? wie ich bereits geschrieben habe,Versuche ich das alles bekannt werden zu lassen, beansprucht etwas Zeit und setzt mein Überleben bis zum Frühjahr vorraus.