Können Behörden Drittbeteiligte sein?

Hallo Schwarmintelligenz

können Behörden Drittbeteiligte sein? Aus welchem Grund kann eine Behörde von einer anderen Behörde der selben Körperschaft die Veröffentlichung unterbinden?

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Moin,

kannst du kurz darlegen, welche Behörde du angefragt hast? Das ist für die Beantwortung nicht ganz irrelevant. Falls du die Anfrage linken kannst, umso besser.

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Bitte entschuldige die verspätete Antwort. Ich war unterwegs.

Die Anfrage richtet sich an den Informationsfreiheitsbeauftragten auf Offenlegung der Kommunikation mit der jeweiligen Behörde.

Bitte mal verlinken - da fehlen viel zu viele Infos. Klingt für mich eher so als wäre hier z.B. § 3 Nr. 3 b) IFG einschlägig. Es geht also nicht um Drittbeteiligungen, sondern darum, dass Behörden noch in Beratung sind. (Hier IFG-Beauftragter und Behörde).

Nach Abschluss der Beratungen sollte hier aber Zugang gewährt werden. (Spätestens)

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