Hallo Schwarmintelligenz
können Behörden Drittbeteiligte sein? Aus welchem Grund kann eine Behörde von einer anderen Behörde der selben Körperschaft die Veröffentlichung unterbinden?
Hallo Schwarmintelligenz
können Behörden Drittbeteiligte sein? Aus welchem Grund kann eine Behörde von einer anderen Behörde der selben Körperschaft die Veröffentlichung unterbinden?
Moin,
kannst du kurz darlegen, welche Behörde du angefragt hast? Das ist für die Beantwortung nicht ganz irrelevant. Falls du die Anfrage linken kannst, umso besser.
Bitte entschuldige die verspätete Antwort. Ich war unterwegs.
Die Anfrage richtet sich an den Informationsfreiheitsbeauftragten auf Offenlegung der Kommunikation mit der jeweiligen Behörde.
Bitte mal verlinken - da fehlen viel zu viele Infos. Klingt für mich eher so als wäre hier z.B. § 3 Nr. 3 b) IFG einschlägig. Es geht also nicht um Drittbeteiligungen, sondern darum, dass Behörden noch in Beratung sind. (Hier IFG-Beauftragter und Behörde).
Nach Abschluss der Beratungen sollte hier aber Zugang gewährt werden. (Spätestens)