Karenzzeitgremium

Die Argumentation des Bundeskanzleramtes ist interessant.

Im Ausgangsverfahren hat es kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt, weil nach der Argumentation die Unterlagen generell unter Verschluss zu halten sind. Diese Argumentation kann man vertreten, zumal sie anders als beim BMF-Beirat auch gesetzlich irgendwie herleitbar ist.
Im Widerspruchsverfahren hat das Kanzleramt dann ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt, weil es sich wohl nicht mehr ganz so sicher war, ob die Argumentation hält. Man kann auch eine gegenteilige Sicht vertreten, denn dass alle personenbezogenen Daten aus dem Amtsverhältnis vertraulich sind, ist zumindest fragwürdig. Sicher würde die Höhe der Vergütung vertraulich sein. Die generellen, ja durchaus bekannten Fakten eher nicht. Und die Argumentation des Gremiums ist natürlich schon von öffentlichem Interesse.

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Stimmt, jetzt wo du’s sagst–

Hier habe ich mal die Korrespondenz des Bundeskanzleramts mit Herrn Sigmar Gabriel (Drittbeteiligungsverfahren) in der Karenzsache angefragt:

Man darf gespannt sein…