Jobcenter - IFG Bund oder IFG NRW?

Moin,

habe eine Anfrage an ein JC in NRW die nun etwas rumzicken.
Zur Klarheit vor weiteren Aktivititäten - welchem Rechtsrahmen unterliegt die Institution Jobcenter? Landes-IFG oder Bund?

Moin!
An sich unterliegen Jobcenter dem IFG Bund. Eine Ausnahme gibt es aber: Optionskommunen, wo Kommunen die Jobcenter (mit)betreiben, unterliegen der jeweiligen Landesregelung. Bei FragDenStaat müsste das bereits richtig voreingestellt sein. Um welche Anfrage geht es?

Moin,
Anfrage 151644, https://fragdenstaat.de/anfrage/widerspruche-zu-ruckforderungsbescheiden/

habe erwogen, dort mit Ausschnitt vom Eichhorn-Schreiben des LfDI zu antworten. wobei sich das nun streng genommen auf Landes-IFG beruft.

Ja, gerade Jobcenter machen das häufig, um einzuschüchtern. Hier hilft auch eine Vermittlung durch den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit über das Feld “Vermittlung”. Er unterstützt auch grundsätzlich das Recht auf anonyme Antragstellung.

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Nun verweisen die Spaßvögel auf die Frage nach ihrer Widerspruchsquote und den erfolgen dabei auf die Bundesanstalt und wollen keine eigenen Daten besitzen. Korrekt so oder mieser Verweigerungstrick? Wenn dei BA die Meldungen von den JC erhält, müssten selbige sie doch auch im Ausgangan die BA haben…

Nochmal die Frage an die BA richten oder widersprechen?

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