Informationsfreiheitssatzung Stadt Fürth

Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth sieht vor, dass jede/r Einwohner/in der Stadt (§ 1 Abs. 1) Anspruch auf freien Zugang zu Information hat.

Wie verhalte ich mich, falls die Stadt den Nachweis der Einwohner-Eigenschaft (nachträglich) fordert - muss ich dann Klarnamen und Adresse angeben (s. Pseudonym bei Frag-den-Staat)? Und v.a.: Ist die Rückmeldefrist seitens der Stadt bis dahin gehemmt?

Wie verhalte ich mich, falls die Stadt nach § 5 Abs. 3 eine (weitere) Fristverlängerung um zwei Monate geltend macht, obwohl angefragte Informationen (offenkundig) nicht komplex sind?

Moin, willkommen im Forum.
Bitte mal den Anfragenlink posten.

Ich gehe davon aus, dass die Stadt die Einwohner-Eigenschaft schon überprüfen können muss. Leider sieht diese Satzung kein Jedermannsrecht vor wie andere IFGs. Dort erübrigt sich in vielen Fällen (eigentlich) die genaue Identifizierung, weil Sie verfahrensrechtlich überhaupt nicht relevant ist. Zumindest nicht bei positiver Bescheidung.

Realistisch? Du wartest dann halt 2 Monate. Andere Optionen hast du in einer solchen Kürze nicht. Klagen lohnt sich dafür nicht. Ja, ist doof, aber ist halt so.

Es sind mehrere Anfragen, deren Eingang momentan zumindest bestätigt ist. Ohne Reaktion der Stadt momentan noch nicht zielführend, spezifische Links zu posten.

Derzeit heißt es wohl einfach nur warten. Seit der Eingangsbestätigung gibt es keine Informationen. Es gab bislang zumindest keine Nachfrage nach der EinwohnerInnen-Eigenschaft.

Dann versteh ich leider diesen Thread hier nicht ganz.

Apoly hat zielführend geantwortet.