In der Ablehnung zur IFG Anfrage wird eine Rechtsmittelbelehrung mitgesendet. Diese besagt ein Widerspruch sollte an die Bezirksregierung gesendet werden. Dies habe ich unmittelbar vor meinem längeren Auslandsaufenthalt getan. Jetzt sendet mir mein Sohn ein Foto der Antwort von der Bezirksregierung sie seihen nicht zuständig für inhaltliche Prüfung des Widerspruchs. Mein Auslandaufenthalt dauert noch weitere 3 Wochen und die Frist für eine Klage ist abgelaufen, was kann ich jetzt tun?
Die Rechtsbehelfsbelehrung finde ich sehr komisch. Diese wurde geschrieben, als könnte man es sich aussuchen.
Hallo juliankpf,
danke für deine Antwort.
Ja so hab ich das auch gesehen. Vor allem die Bezirksregierung erklärt ausführlich wieso sie nicht zuständig ist. Warum wird sie aber in der Rechtsmittelbelehrung aufgeführt und nachdem ich den Widerspruch dort hingesendet habe ist nun die Frist für die Klage abgelaufen. Toll.
Naja, soweit die Rechtsbehelfsbelehrung inkorrekt war, verlängert sich die Frist sowieso auf ein Jahr. Das wäre unkritisch.
Deshalb meine Frage hier im Forum. Ich denke die Rechtbeh. ist nicht korrekt, bin aber juristischer Laie. Aber was denken denn hier die Forumteilnehmer darüber, bitte um Meinungen. Danke und Grüße
Ich würde zunächst erstmal empfehlen den Beauftragten für Informationsfreiheit hinzuzuziehen.
Hallo, ja das habe ich bereits angestoßen (die Vermittlung).