IFG §3.6 Ablehnung wegen fiskalischer Nachteile der Sozialversicherung

Ich habe bei der Techniker Krankenkasse unter anderem abgefragt, wieviele Impfungen im Allgemeinen und wieviele Influenza-Impfungen im Besonderen in den letzten Quartalen abgerechnet wurden:

Die TK lehnt den Antrag ab wegen IFG §3.6, d.h. wegen fiskalischer Nachteile der Sozialversicherung. Sie sagt, es würde sie im Wettbewerb mit anderen Krankenkassen benachteiligen und ihre Verhandlungsposition mit Pharmaherstellern schwächen. Was könnte man dem entgegnen? Gut, das mit dem Wettbewerb mit den anderen Krankenkassen ist eigentlich schon deswegen nicht plausibel, weil andere Krankenkassen ebenso auskunftspflichtig sind. Die TK könnte sogar selbst ihre Konkurrenten anfragen, um deren Daten publik zu machen.

Der Datenschutzbeauftragte schließt sich der Argumentation der Krankenkasse an. :frowning:
Es erscheint mir trotzdem nicht plausibel. Die Impfquoten werden doch überall ähnlich sein, d.h. ein Pharmaunternehmen muss nur die Mitgliederanzahl einer Krankenkasse kennen - und die ist sowieso öffentlich - dann weiß das Pharmaunternehmen schon, wieviel Impfdosen es bei dieser Krankenkasse absetzen wird.