Identität des Antragstellers LTranspG rlp

https://fragdenstaat.de/a/63089

ich habe unter einem pseudonym angefragt (wie laut einsteiger-guide möglich).
jetzt will meine gemeinde die meine adresse + namen.
muss ich diese nun herausgeben oder nicht?

Moin!
Rheinland-Pfalz ist leider eine Ausnahme - dort ist ein Identitätsnachweis im Gesetz im Zweifelsfall vorgesehen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie hier im Forum fragen, ob jemand bereit ist, den Antrag für Sie zu übernehmen.
Beste Grüße
Arne

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Eine Frage zum LTranspG rlp. Im Gesetzestext steht:
“Der Antrag muss die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers und zudem erkennen lassen”
Wie erschließt sich daraus, dass nicht nur der Name sondern auch die Postanschrift genannt werden muss? Die Identität ist doch eigentlich nur der Name.

Viele Behörden in Rheinland-Pfalz nehmen den Gesetzestext sehr genau und bestehen auf eine Adresse. Auch erfolgt die Übersendung von Unterlagen meistens nur per Post.

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Auch wenn in einem Informationsfreiheitsgesetz überhaupt nichts von Identität des Antragstellers steht, bestehen Behörden immer wieder auf einer Postadresse. Ich schätze, dass die Aufforderung zur Angabe der Postadresse mit dem jeweiligen Gesetz wenig zu tun hat. Man kann ja mit dem Datensparsamkeitsgebot nach DSGVO argumentieren.

@h.thielemann Im LTranspG von RLP wird tatsächlich die Identität gefordert, nicht aber die Adresse. Ich habe das jetzt folgendermaßen gelöst und an die Stelle zurück geschrieben:

Gerne teile ich Ihnen meinen Namen und somit meine Identität mit. Eine Verpflichtung, meine Adresse zu nennen sehe ich im von Ihnen zitierten Gesetzestext nicht gegeben.

Das hat die Stelle auch so akzeptiert und nur darauf hingewiesen, dass die Adresse benötigt wird, falls Gebühren anfallen.

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Das mit den Gebühren und der Adresse dürfte so stimmen.
Das wäre auch ein Grund gegen die Angabe einer Adresse. Ohne Adresse können sie einem nicht ungewollt einen gebührenpflichtigen Bescheid unterjubeln.

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Ja, dass bei anfallenden Gebühren die Anschrift für den Bescheid gebraucht wird, denke ich auch. Nur so lange noch gar nicht klar ist, ob überhaupt Gebühren anfallen, ist es unnötige Vorratsdatenspeicherei.
Dass ich evtl. anfallende Gebühren nur übernehme, wenn man mich im Voraus darüber informiert und ich diesen zugestimmt habe, habe ich noch mal zusätzlich ausdrücklich in die Kommunikation geschrieben.