Identität des Antragstellers BremIFG

Bei meiner Anfrage:

https://fragdenstaat.de/anfrage/geschaftsordnung-standige-fernsehprogrammkonferenz-der-ard-1

verlangt die auskunftspflichtige Stelle gem. § 7 Abs. 1 S. 3 BremIFG einen Nachweis meiner Identität sowie eine Angabe der Adresse, unter der ich gemeldet bin. Soweit ich das BremIFG richtig verstehe, ist nur ein Nachweis der Identität nötig. Es besteht von Seiten der auskunftspflichtigen Stelle keine Notwendigkeit und auch kein Anspruch, meine Adresse abzufragen, oder die Antwort postalisch zuzustellen. Ist das korrekt, oder übersehe ich da was?

Moin Legesikon,

ich stelle im Land Bremen regelmäßig Anfragen und ich bin der Meinung, dass die Bitte der Behörde unbegründet ist: Es kann gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 BremIFG zwar ein Nachweis der Identität gefordert werden, dies ist jedoch nicht üblich und ergibt nur in bestimmten Fällen Sinn. Es heißt beispielsweise in Drucksache 17/1442 vom 21.09.10, Mitteilung des Senats vom 21. September 2010, Erstes Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (PDF: https://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp17/land/drucksache/D17L1442.pdf):

“Da die hinreichende Klärung der Identität der antragstellenden Person z. B. bei tele-fonischer Antragstellung oder Antragstellung per E-Mail nicht immer möglich bzw.unter Umständen für die Bearbeitung des Antrags nicht erforderlich ist, soll die Be-hörde den Nachweis der Identität im Einzelfall fordern können. Das Ermessen istfehlerfrei ausgeübt, wenn die Identität der antragstellenden Person zur Bearbeitungdes Antrags relevant ist, weil etwa Rückfragen sonst nicht geklärt werden können,Kosten erhoben werden oder ein Verfahren mit Drittbeteiligung im Sinne des § 8BremIFG vorliegt. Dies ist regelmäßig nicht anzunehmen, wenn der Zugang zu amt-lichen Informationen kostenfrei erfolgt oder Telefonanfragen direkt beantwortet wer-den können.”

Wenn Zweifel an deiner Person bestehen, z. B. weil es in der Vergangenheit Probleme mit dir gab oder deine Angaben offenkundig falsch sind, oder die Behörde zum Beispiel auf entstehende Kosten sitzenbleiben könnte, dann kann die Behörde das problemfrei fordern.

Dass Kosten entstehen sehe ich hier aktuell nicht. Ich würde darauf hinweisen, dass es vermutlich eine einfache, kostenlose Auskunft ist und damit aufgrund fehlender nachteiliger Auswirkungen für die Behörde auf einen Verzicht auf diese Formalia setzen.

Ansonsten kannst du deine Identität natürlich auch vor Ort nachweisen. Die Behörde braucht keine Kopie. Die Behörde kann sich in den Akten schlicht notieren, dass deine Identität am Datum x durch Sachbearbeiter y erfolgreich festgestellt wurde und das genügt dann. Warum neben der Personalausweis-Kopie eine Adresse gefordert wird, verstehe ich nicht: Die Adresse steht da auch drauf.

Sollte die Behörde darauf bestehen, würde ich bei der LfDI in Bremen anrufen oder sie über FragDenStaat.de um Vermittlung bitten. Aus meiner Sicht würde die Behörde, wenn sie ohne weitere Begründung darauf beharrt, ihren Ermessensspielraum falsch ausüben.

Du kannst übrigens auch erneut um Übersendung via E-Mail bitten - das dürfte günstiger sein, da das Dokument vermutlich digital vorliegt.

Bei weiteren Problemen/Fragen, kannst du dich gerne jederzeit melden.

Viele Grüße

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