In der Antwort heißt es, dass eine Befreiung von den Gebühren nicht stattfindet und weiter: “Der Stundensatz für die Berechnung des Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand wird gemäß der Berechnung der Kommunalen Gemeinschaft für Verwaltungsmanagement (KGSt) mit 87,82 € pro 60 Minuten in die Berechnung einfließen.”
Das verunsichert mich ein wenig, weil das so klingt als ob diese Anfrage sehr teuer werden würde, ohne dass ich eine Vorstellung davon habe welche Kosten da am Ende tatsächlich entstehen. Mehr als 50 Euro zu bezahlen wäre für mich schwierig zu bewerkstelligen.
Die anderen beiden Punkte betreffen m. W. n. auch existierende Dokumente da diese Informationen Teil der Datenschutzerklärung oder eines Verarbeitungsverzeichnisses sein sollten, eine Herausgabe sollte daher ebenfalls kostenfrei erfolgen. Eventuell trifft hier auch ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO zu, sofern du betroffener bist. Vielleicht warst du ja schon einmal da und bist deshalb betroffen … ?
Ich würde daher gegenüber der Behörde argumentieren, dass es (vermutlich) eine einfache Auskunft ist, die gemäß der VerwGebO IFG NRW kostenfrei ist. Hilft das nicht, kannst du das LDI um Vermittlung bitten und hier auch noch einmal auf die DSGVO hinweisen. Alle Angaben sind natürlich, wie üblich in diesem Forum, keine Rechtsberatung und ohne Gewähr.
Insgesamt ist es m. M. n. aber auch kein erfreuliches Verhalten der Behörde im Sinne der Informationsfreiheit, direkt so auf Konfrontationskurs zu gehen. Just saying …