Hallo,
ich bin ITler und sehr dankbar für IFG und FragDenStaat. Unter i-Kfz-App - FragDenStaat ist eine meiner IFG-Anfragen zu sehen, und die Antwort des BMV, nach fast 3 Monaten und nach Vermittlungsbitte an die BfDI, macht mich doch schon etwas sehr “betroffen”.
Da ich noch relativ neu “in diesem Spiel” bin, würde ich mich über Ratschläge freuen, wie zu verfahren ist und wie ich von Vornherein Ablehnungs- oder Ausweichfallen der Gegenseite frühzeitig aushebeln kann. Nach der Antwort erwarte ich nicht gerade überschwängliche Kooperation.
Und da wende ich mich bewusst an die Leute mit Erfahrung in solchen Fällen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich bin tatsächlich auch an Antworten anderer interessiert, aber in meinen Augen machst du das schon ganz gut und bist bereits im „klassischen Game".
Bei mir ist es bis dato teilweise bereits so, dass selbst die Übergabe von Vermittlungsversuchen an die Datenschutzbeauftragten auch von diesen selbst oder der Kontakt von den Beauftragten an die Institutionen ignoriert werden.
Bei zwei Fällen erwäge ich den Weg der Untätigkeitsklage.
Bei den Datenschutzbeauftragten hilft es manchmal, den Vermittlungswunsch postalisch ebenfalls auf den Weg zu bringen. Meine Erfahrungen.
Ich verstehe nicht:
nach $ 25 Verwaltungsverfahrensgesetz möchte ich Sie darauf hinweisen,
dass die i-Kfz-App vom Kraftfahrt-Bundesamt in Zusarnmenarbeit mit der :
Bundesdruckerei entwickelt worden ist.
Stell die Anfrage da hin - dass das BMV den Source Code nicht “hat” ergibt doch Sinn.
Vielleicht gibt es hier ein Missverständnis. Es gibt parallel eine IFG-Anfrage zum Source-Einblick (Quellcode i-Kfz-App - FragDenStaat), die ist aber nicht von mir. Bei mir geht es um architektonische und organisatorische Fragen, und dabei gerade auch um vorhandene Unterlagen. Im Schreiben an das BfDI sind die Widersprüche genauer ausgeführt, auch warum das mit dem Kraftfahr-Bundesamt in meinen Augen erklärungsbedürftig ist.
Sorry, du hast recht
- ich hatte tatsächlich die Anfrage mit dem Source Code unabhängig davon nebenbei auf - mea culpa. 
Persönlich halte es für glaubwürdig, dass das BMV keine Informationen (im Sinne des Gesetzes) vorliegen hat (bzw. auch nicht erpicht ist, danach zu suchen…), wenn die Umsetzung tatsächlich im nachgeordneten Bereich stattfindet. Die Fragen, die du zu Recht stellst, betreffen die umsetzende Behörde. Diese muss sich Gedanken um Datenschutz, Google Play usw. machen. Das wird sie auch nicht an die vorgesetzte Stelle “abdrücken” können.
Ich würde deswegen die Anfrage an die beiden anderen Behörden senden - auch vollkommen unabhängig von einer Weiterung im vorliegenden Vorgang.
Das IFG bezieht sich nur auf die Behörde, nicht auf den Geschäftsbereich derselben.
Kein Ding, jeder Mensch macht Fehler, ich jeden Tag
. Dazu stehen ist Größe 
Ich bin an der Vorbereitung einer IFG an das Kraftfahr-Bundesamt, wo ich neben den alten Fragen auch diese angeblich nicht vorliegenden Schriftstücke / Unterlagen / Kommunikation als Gegencheck thematisiere.
Allerdings wäre es in meinen Augen fast schlimmer, wenn keinerlei Kommunikation zwischen den beiden Organen vorliegen würde. Das würde z.B. bedeuten, die Pressestelle des BMV, welches von der Bundesregierung gerade bei Fragen als Ansprechpartner genannt wird, hat keinerlei belastbare Informationen, der Minister ebenfalls nicht usw.
Und das wäre angesichts der öffentlichen Kommunikation der Bundesregierung und der Bundesminister (eben auch gerade des Bundesministers für Digitales und Staatsmodernisierung) in meinen Augen dann noch problematischer.
Nunja, die Anfrage bezieht sich wie gesagt auf die technische Umsetzung:
Quellcode, VendorLockIn, externe/freie Auditierung, rechtliche Kontrolle.
Genau diese Aufgaben sind ja Fragen der Umsetzung.
Der Antrag fragt ja nicht nach “jedwede Kommunikation zur i-Kfz-App” - da könnte sich sicherlich einiges beim BMV finden lassen 
Moin. Ich hab die Anfrage jetzt nur mal kurz überflogen und mir die Antwort angesehen. Die Problematik die ich hier bei dir direkt sehe, sind deine Fragen in der Anfrage selbst. Diese sind ziemlich unkonkret gestellt und sehr offen formuliert (und lassen sich durchaus auch als reine Sachfragen verstehen).
Deswegen war die Antwort dahingehend auch ziemlich kurz, aber bei nicht-vorhandenen Unterlagen kannste halt wenig machen.
Erst mal Danke an Euch fürs Lesen und Bewerten. Habt Ihr Tipps, wie ich am besten weiter verfahre?
In der Anfrage selbst sehe ich nicht wirklich viel was du noch tun kannst. Die Behörde hat ja geschrieben, dass es - zumindest zu deinen gestellten Fragen - keine Unterlagen gibt. Hier das Gegenteil zu beweisen, wird eher schwer.
Ich würde am ehesten wohl eine neue Anfrage stellen, diese aber allgemeiner formulieren.
Die Frage ist, was du genau willst? Jedwede Kommunikation des BMV zum Thema? Das wird Geld kosten.
Die Fragen, die du bereits gestellt hast, beantworten? Dann wende dich an die korrekte BOB 