Hessischer Städte- und Gemeindebund zu kommunalen Informationsfreiheitssatzungen: "...dass wir… vom Erlass einer entsprechenden Satzung grundsätzlich dringend abraten… dass vermeintliche Transparenz an sich keinen Wert darstellt…"

Diese Aussagen stehen am Beginn eines dreiseitigen Schreibens, das der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) am 08.09.2022 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Wehrheim im Hochtaunuskreis richtete. Das ganze Schreiben ist im Parlamentsinformationssystem der Gemeinde Wehrheim nachlesbar, siehe

Auf das Schreiben wurde die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main durch einen Einwohner des Hochtaunuskreises hingewiesen.

Zum Hintergrund: In der Gemeinde Wehrheim, an die sich die Stellungnahme des HSGB richtet, hat die örtliche FDP-Fraktion im Juli 2022 einen Antrag zum Erlass einer kommunalen Transparenz- und Informationsfreiheitssatzung eingebracht. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2022 wurde von den Gemeindevertreter*innen der Antrag der FDP-Fraktion und die Stellungnahme des HSGB – lt. Niederschrift über diese Sitzung – besprochen und „vorgeschlagen, die Vorlage im 1. Quartal 2023 erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Bis dahin haben alle Fraktionen die Möglichkeit, den Satzungsentwurf und die Stellungnahme des HSGB nochmals zu beraten…“

Ein vordemokratisches Staatsverständnis

durchzieht das gesamte Schreiben des HSGB. Am Ende des Schreibens wird die eingangs benannte Position noch einmal wiederholt und bekräftigt.

Weitere Informationen zu dieser Thematik hier:
https://ddrm.de/hessischer-staedte-und-gemeindebund-zu-kommunalen-informationsfreiheitssatzungen-dass-wir-vom-erlass-einer-entsprechenden-satzung-grundsaetzlich-dringend-abraten-dass-vermeint/