Herausgabeverpflichtung / Nur Ersteller?

Hallo
es gab doch vor Kurzem eine Entscheidung, wann die Behörde die Verfügungshoheit über ein Dokument besitzt?

Wenn ich mich recht erinnere war dies nicht nur als Erstellering eines Dokuments, sondern auch wenn es in ihren Akten ist. Kann mir hier jemand helfen?

Ich will dem Landtag in Sachsen-Anhalt eine fundierte Antwort schicken :wink:

Hallo Ralph,

zu der Verfügungsgewalt gibt es dieses Urteil: https://www.bverwg.de/031111U7C4.11.0

Beste Grüße
Johannes