Hallo,
konkret kann ich zur Gebührengestaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung folgendes berichten:
ich habe eine Anfrage gestellt, die von Seiten der BLE als UIG-Anfrage interpretiert wurde. Im Gebühren- und Auslagenbescheid werden für die erbrachte Leistung 3,00 Zeitstunden für einen Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe E 9b - E 12 (Personal- und Sachkostenensatz 82,30 €/h) und 1,50 Zeitstunden für eine Beamtin/ einen Beamten der Besoldungsgruppe A 12 (Personal- und Sachkostensatz 80,19 €/h) berechnet.
Summe: 367,19 € für eine Auskunft mit mäßigem Informationsgehalt.
Wie sind eure Erfahrungen?
Edit: Habe mich noch ein bisschen eingelesen und bin mir nicht sicher, ob es überhaupt zulässig ist, den “Sachkostensatz” in Rechnung zu stellen. Weiß da jemand mehr dazu?