Gebühren - Rechtliches und "Taktisches"

Hallo,

konkret kann ich zur Gebührengestaltung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung folgendes berichten:

ich habe eine Anfrage gestellt, die von Seiten der BLE als UIG-Anfrage interpretiert wurde. Im Gebühren- und Auslagenbescheid werden für die erbrachte Leistung 3,00 Zeitstunden für einen Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe E 9b - E 12 (Personal- und Sachkostenensatz 82,30 €/h) und 1,50 Zeitstunden für eine Beamtin/ einen Beamten der Besoldungsgruppe A 12 (Personal- und Sachkostensatz 80,19 €/h) berechnet.
Summe: 367,19 € für eine Auskunft mit mäßigem Informationsgehalt.

Wie sind eure Erfahrungen?

Edit: Habe mich noch ein bisschen eingelesen und bin mir nicht sicher, ob es überhaupt zulässig ist, den “Sachkostensatz” in Rechnung zu stellen. Weiß da jemand mehr dazu?

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Am besten fragst du das in einem neuen Thread, denn hier unten an den alten Thread dich anzuhängen, lässt deine neue Frage zu einem neuen Thema mehr oder weniger eher untergehen wohl.

Außerdem wäre es gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS folgen.)

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