Frontex und das Zensurheberrecht

Frontex verwendet nun bei einer Anfrage die Formulierung:

Es sei daran erinnert, dass das Urheberrecht an dem Dokument (den Dokumenten) bei Frontex liegt und dass es verboten ist, dieses oder diese Arbeiten Dritten in dieser oder einer anderen Form ohne vorherige Genehmigung von Frontex zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie auch, dass Frontex keine Haftung übernimmt, die sich aus der Verwendung des Dokuments/der Dokumente ergibt.

Das ist sehr schade, da die Dokumente, die ich erhalten habe, durchaus interressant sind. So finden sich Anweisungen, wie man mit zukünftigen Anfragen von Journalisten umgeht und diese auf vorformulierte Textbausteine verweist. Auch geben die Dokumente einen guten Einblick in die interne Kommunikation bei Frontex und offenbaren, wie viel die Frontex Mitarbeiter von Transparenz halten…

Ist es sinnvoll für diesen klaren Fall von Zensurheberrecht den Euröpäischen Datenschutzbeauftragten anzurufen ?

@arne.semsrott @l.pfau @l.izuzquiza

PS: Es geht hier um die EuGH Rechtssache T-31/18

Luisa Izuzquiza and Arne Semsrott
vs.
European Border and Coast Guard Agency

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Moin!
Wir haben uns letztes Jahr schon darüber beschwert, die Europäische Bürgerbeauftragte hat daraufhin ein Verfahren eingeleitet. Das läuft noch. Die vorläufige Antwort von Frontex: “As regards your suggestions related to Frontex’ copyright claim and general copyright policy, please be informed that Frontex has already commenced revising its copyright claim and has been in contact with other EU entities. In this regard, Frontex also takes into account the roadmap for the establishment of the Frontex register of documents, presented to you as part of case 2273/2019/MIG1, which will also be populated with documents made available following applications under Regulation (EC) No 1049/20012 . Until this process is concluded, the use of the current copyright claim will be evaluated and adjusted on a case-by-case basis.”

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Danke, dass hatte ich gar nicht auf dem Schirm – die europäische Bürgerbeauftragte fasst Ihre Meinung hier gut zusammen:

Ich vertraue darauf, dass Sie zustimmen werden, dass im Einklang mit den Grundsätzen guter Verwaltungspraxis die aktuellen Warnungen, die Frontex (die von einigen als rechtliche Bedrohung verstanden werden können) in Bezug auf die Freiheit des Einzelnen, öffentlich zugängliche Dokumente zu teilen, zu nutzen oder auf sie Bezug zu nehmen, unnötig sind.

Ich kontaktiere gleich mal die europäische Bürgerbeauftragte, dann hat sie meinen Fall als Referenz für das Verfahren und kann zeigen, dass Frontex bislang nichts an seiner Verwaltungspraxis verändert hat.

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Die Dokumente sind veröffentlicht :sunglasses: – besonders interressant finde ich die Passagen zum Umgang mit Journalisten und dem Verständnis von Transparenz bei Frontex…

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Heute hat die Europäische Bürgerbeauftragte geantwortet:

Sie leitet zwar keine gesonderte Untersuchung ein, nutzt meine Anfrage aber als Hintergrundmaterial für die bereits laufenden Verfahren bei der Bürgerbeauftragten (1261/2020 und 1361/2020)

siehe hier:

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