Werden die Dokumente zukünftig seitens des BfDI selbstständig herausgegeben oder muss mindestens ein Antragsteller das jeweilige Dokument tatsächlich beantragt haben, bevor es auf den Internetseiten veröffentlicht wird?
Werden dann Dokumente, deren Herausgabe beim BfDI nicht beantragt wurden, nicht herausgegeben, sondern müssen wieder erst einzeln beantragt werden?
Moin,
so wie ich es verstehe, werden nach und nach alle Dokumente veröffentlicht, die durch einen IFG-Antrag herausgegeben wurden, seitdem das AfO-AfA-Portal raus gekommen ist. Allerdings vermisse ich dort ein Dokument aus einer Anfrage von mir, weshalb ich mir da in der Praxis nicht so sicher bin. Ich werde diesbezüglich mal nachfragen.
Mein Dokument ist auch da. Weil ich es direkt nach der Pressemitteilung angefragt hat es wohl noch ein bis zwei Tage gedauert und dann war ich zu blöd es am Namen zu erkennen. Ich habe gestern alle Dokumente durchgesehen: Es ist da.