Das liegt daran, dass es sowohl in entscheidungs- und bescheidrelevantem Schriftwechsel mit Behörden als auch besonders in Gerichtsverfahren nicht um Meinungen geht, sondern um Rechtsauffassungen, und die vertritt man am Besten mit der entsprechenden Bestimmtheit. Es ist hilfreich, wenn man sich das selber angewöhnt. Das bedeutet ja nicht, dass man dort, wo man sich nicht rechtssicher ist, das nicht signalisieren dürfte, wenn man das für angebracht hält.