FAQ - die richtige Behörde bei Zuarbeit/Beratung zwischen Behörden

Hallo,

in der fragdenstaat-FAQ steht unter „Woher weiß ich, welche die richtige Behörde für mein Anliegen ist?“, dass die Anfrage an die verfügungsberechtigte Behörde zu richten ist, auch wenn sie sich in der Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedient. Kann mir bitte jemand die Rechtsgrundlage hierfür nennen, wenn der Dritte eine andere Behörde ist?

Konkret geht es um einen Widerspruch in folgender Anfrage an das BZSt
https://fragdenstaat.de/a/209032

Das ITZ-Bund hatte eine ältere, fast gleichlautende Anfrage vom Dezember 2020 abgelehnt mit der Begründung, dass es lediglich als Auftragnehmer des BZSt tätig geworden sei. Das BZSt hat nun meine Anfrage in wichtigen Punkten dahingehend beantwortet, dass ihm die Informationen aktuell nicht vorliegen würden. Es hätte auf Grundlage einer Empfehlung des ITZ-Bund bzw. in Zusammenarbeit mit dem ITZ-Bund gehandelt. Es bestreitet aber nicht, dass es verfügungsberechtigt ist. Eine Informationsbeschaffungspflicht, stellt das BZSt eingangs klar, habe es nicht. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob beim ITZ-Bund die gewünschten Informationen vorliegen und, wenn ja, wie ich daran komme.

Laut dem oben genannten FAQ-Eintrag wäre nach meinem Verständnis das BZSt die richtige Stelle. Ich habe per Mail einen Widerspruch beim BZSt eingelegt, den ich aber nun mit geschärfter Begründung und in schriftlicher Form nachreichen möchte.

Ich habe dazu den Kommentar Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG, konsultiert. In anderen Punkten (Urheberrecht, allgemeine öffentliche Verfügbarkeit) kann ich dem Bescheid jetzt gut begründet widersprechen. Aber hinsichtlich der Frage, wen ich anfragen muss, bin ich - als juristischer Laie - noch nicht ganz sicher. Ich möchte in meinem Widerspruch eine Rechtsgrundlage angeben.

Aus dem Kommentar von Schoch geht hervor, dass es bei Aufträgen an Private durchaus eine Informationsbeschaffungspflicht der verfügungsberechtigten Behörde gibt. Wie steht es aber nun im Auftragsverhältnis mit einer anderen Behörde, konkret BZSt → ITZBund? Dazu habe ich nichts gefunden (es ist aber gut möglich, dass ich es übersehen habe, teilweise waren mir die Ausführungen im Schoch nicht richtig verständlich).

Mal angenommen, ich müsste tatsächlich das ITZ-Bund direkt anfragen, kann ich meine Anfrage erneuern / neu stellen oder habe ich das Recht mit Ablauf der Widerspruchsfrist verwirkt (das ITZ-Bund hatte am 18. Januar abgelehnt)?

Würde mich über Hinweise freuen, vielleicht auch auf ältere Forenbeiträge (ich habe aber keine passenden gefunden).
Grüße,

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Hallo @andreasr,
willkommen im Forum. Als ITler finde ich die Fragen auch interessant.
Ich würde gern die Antwort der Behörde im Original lesen wollen. Manchmal “versteckt” sich da das eine oder andere zwischen den Zeilen, was man gut noch in einem Widerspruch verarbeiten kann. Darf ich Dich bitten die Schreiben der Behörde zu schwärzen und zu veröffentlichen?

Allgemein gesprochen wird ein Widerspruch immer an die den Bescheid erlassende Behörde gerichtet sein, es sei denn die Rechtsbehelfsbelehrung sagt was anderes. Insofern sehe ich nicht, warum Du da eine Wahl haben solltest.
Ansonsten warte ich auf Deine Veröffentlichung, um mir ein Bild über die internen “Verstrickungen” der Behörden zu machen.
LG

Hallo Lan Marc,

ich habe die Antwort wo nötig geschwärzt und freigeschaltet.

Leider ist mit der Verabschiedung des Registermodernisierungsgesetzes gestern durch den Bundesrat die Steuer-ID als allgemeine Personenkennziffer für alle möglichen Register (im ersten Schwung über 50 Datenbanken) nun erst einmal gesetzt.

Trotzdem bleibt natürlich die Frage aktuell, welche “technischen” Eigenschaften sie so hat. Die Erweiterung auf drei gleiche Ziffern vor ein paar Jahren deutet darauf hin, dass schon in ihrer Funktion als Steuer-ID der Nummernkreis knapp wurde. Nach meiner Rechnung waren es vorher um die 140 Mio. verfügbare IDs, mit der Erweiterung komme ich auf jetzt 160 Mio. Mit der erweiterten Funktion als allgemeine Personenkennziffer kommen viele Menschen dazu, die nicht steuerpflichtig waren und bislang keine Steuer-ID hatten, außerdem dürften viele Register längere Löschfristen haben. Fehlerkennung wird bei einer allgemeinen Personenkennziffer natürlich noch wichtiger als bei einer reinen Steuer-ID.

Zwischen beidem gibt es natürlich einen Tradeoff: Jede Erweiterung (mehr gleiche Ziffern), um den Nummernkreis zu vergrößern, dürfte die Fehlererkennungsraten schwächen. Um so frappierender, dass das BZSt angeblich nichts von diesen Themen weiß… Auch in der Gesetzesbegründung findet sich nichts zu den Themen, wie viele IDs eigentlich so benötigt werden und welche Anforderungen an Fehlererkennung es gibt. Mittel für eine Erweiterung sind nicht eingeplant.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich denke, das Thema könnte relativ wichtig sein. Ich denke auch darüber nach, parallel den Bundesbeauftragten anzurufen. Um so mehr würde ich mich über Hinweise freuen.
Grüße,

P.S.: Den Widerspruch will ich an das BZSt richten. Ich möchte aber möglichst unter Angabe einer Rechtsgrundlage begründen, warum mir das BZSt die Informationen beschaffen soll, die das ITZ-Bund im Auftrag erstellt und eventuell bei sich noch vorliegen hat.

Das ist ja wirklich spannend. Also dass die an das Gesetz gebunden sind und über die Struktur nicht wirklich entscheiden können, habe ich verstanden. Da könnte man aber auch nachforschen, wie das zustande kam und ob sich da einer Gedanken gemacht hat, dass eine Ziffer als Prüfsumme reicht und die Anzahl auch. Spannend wäre auch, wenn die das Gesetz ändern, was das dann kostet in der Umsetzung der IT. Und wenn Deine Rechnungen hinkommen, dann ist das ja abzusehen, dass das nicht reicht.

Ich hatte mal eine ähnliche Frage bezüglich der Auskunftspflicht von internen Behörden Helfern. Die LDA hat mir erklärt, dass die Stelle nur dann auch auskunftspflichtig ist, wenn sie sich inhaltlich mit der Information, die sie bekommt auch auseinandersetzt. Das sehe ich beim ITZ Bund als erfüllt an, selbst wenn sie dies im Auftrag durchgeführt haben. Sie unterliegt selbst auch dem IFG und wäre dann auch auskunftspflichtig. Für so einen Fall muss dann die auftraggebende Behörde auch nichts heranschaffen und darauf beruft sie sich ja auch.
Da würde ich nachhaken. Da ist nun leider die Widerspruchsfrist abgelaufen. Ich denke da wäre es am besten bereits jetzt um Vermittlung bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu bitten. Diese möge doch bitte klären, welche Stelle hier auskunftspflichtig ist, da Du als Bürger hier hin- und her geschickt wirst. Das erinnert mich an Asterix und Obelix und den Passierschein A38 :slight_smile: . Wenn die das so sieht wie ich, dann nochmal beim ITZ Bund fragen mit Hinweis auf die Rechtslage nach Einschätzung der Bundesbeauftragten.

Ansonsten finde ich das Thema sehr spannend. Ich rate Dir an, Dich an einen großen IT Verlag z.B. Heise zu wenden und dort mal zu fragen, ob Du einen Artikel verfassen kannst. Immerhin geht es um ein aktuelles und kontroverses Gesetzesvorhaben, dass auf einer Konstruktion aufbaut, deren Gründe irgendwie nicht mehr ermittelbar sind. Ich denke mit dem Aritkel und Unterstützung von Presseanfragen kommst Du viel besser an die Informationen, als mit dem IFG. Und die Öffentlichkeit sorgt idealerweise dafür, dass neue Begründungen für neue Konstruktionen besser auffindbar bleiben. Ich glaube Ron vom CCC hat mal gesagt: Wir stehen auf den Schultern von Riesen. Aber der Riese hat nur ein Auge und ein Bein und ein Arm und ist taub.
LG

Vielen Dank für deine Tipps. Ich habe jetzt erst einmal beim BZSt Widerspruch eingelegt, schon damit dort die Widerspruchsfrist nicht verstreicht, aber auch, weil Punkt 4 der Anwendungshinweise des BMI nach meinem Verständnis ein guter Grund für das BZSt wäre, mir Zugang zu den Informationen beim ITZ-Bund zu verschaffen. Ich habe auch beim Bundesbeauftragten um Vermittlung gebeten; gerade bei dem Thema hoffe ich darauf, dass dort auch eigenes Interesse an Aufklärung besteht. Übrigens vielleicht gibt es doch noch eine Möglichkeit, auch beim ITZ-Bund Widerspruch einzulegen, dazu muss ich aber noch etwas recherchieren…
Grüße,

Zur Info: Der Widerspruch beim BZSt war erfolgreich, immerhin haben sie ein Dokument vorgelegt, in dem die Zahl verfügbarer IDs hergeleitet wird. Seit der Einführung dreier Ziffern sind es insgesamt mehr als 300 Mio. Das sollte auch bei der Nutzung als registerübergreifendes Personenkennzeichen reichen. (Die genaue Struktur waren in den vorher verfügbaren Konzepten missverständlich beschrieben, meine Berechnung von 160 Mio. beruhte auf einem anderen Verständnis der Struktur. Immerhin ist nun auch die Struktur klar.) Sonst weiß man beim BZSt nichts weiter.

Aus der Antwort ergab sich auch, dass die Anforderungen an die ID wohl in einer am BMF angesiedelten Bund-Länder-Arbeitsgruppe “AG ID-Merkmal” erstellt wurden. Eine Anfrage an das BMF war aber wenig ergiebig. Immerhin bestätigte diese, dass vor Einführung der dreimaligen Ziffernwiederholung die IDs tatsächlich knapp wurden und dass man mit Verwendung als registerübergreifendes Personenkennzeichen nicht mit der Vergabe von deutlich mehr IDs rechnet.

Ein Nebenergebnis gab es bei der Anfragerei noch: Mir ist aufgegangen, dass man - anders als die Bundesregierung behauptet und entgegen der Gesetzesbegründung des StÄndG 2003, die auch Grundlage des BFH-Urteils (2012) zur Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID war - seit 2014 aus der Steuer- bzw. bald Bürger-ID unter Umständen sehr wohl auf personenbezogene Merkmale des Bürgers schließen kann. Wenn sie nämlich eine führende 1,2 oder 3 enthält oder eine dreimalige Zifferwiederholung, dann ist der Bürger sehr wahrscheinlich nach 2014 geboren oder nach Deutschland gezogen. Denn niemand, der vor 2014 im Land war, dürfte eine solche ID erhalten haben, aber die meisten der nach 2014 Geborenen oder zugezogenen werden eine solche “sprechende” ID bekommen. Möchte jemand mit einer solchen ID in den nächsten Jahren einen Vertrag abschließen, kann die Wirtschaftsauskunftei oder Versicherung darauf schließen, dass der Kunde in spe wahrscheinlich ein Migrant ist. Aber das ist ein Thema für den Datenschutz.

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Hi,
ja danke für die Info. Das macht mir aber auf jeden Fall den Eindruck, als hätte sich die AG dort wirklich Gedanken gemacht.
Wenn ich noch Lehrer wäre, wäre das ein schönes Beispiel für Modellierung und Anforderungsdefinition und wie es in der Realität eben manchmal läuft.
LG