Ich habe eine Anfrage an die Testbehörde gesendet und, auch wenn sie sonst immer unglaublich schnell sein mag, braucht sie diesmal recht lange zum Beantworten meiner Anfrage (ca. 800 Jahre)
Es sollte nicht möglich sein, die Frist auf einen unvernünftigen Zeitraum (z.B. vor Absenden der Anfrage) zu setzen.
Wieso? Welcher Zeitraum ist unvernünftig? Wenn man die NSU-Unterlagen des hessischen Verfassungsschutzes haben möchte, muss man Fristen von 120 Jahren schon einstellen können.
Ein Problem, was bei mir ab und zu mal auftaucht ist, dass eine eingestellte Fristverlängerung x nicht um x Monate, sondern um x Tage geschieht.
Es geht nicht darum, dass man die Frist um Jahre nach vorne verzögern kann, sondern dass ich eine negative Friständerung durchführen kann.
Das ist zwar notwendig, wenn ich eine zu große positive Änderung davor gewählt habe; es sollte aber nicht möglich sein, die Frist auf ein Datum zu legen, dass vor Absenden der Anfrage liegt.
Ich sehe da irgendwie kein Problem. Es wird nach Ablauf der Frist kein Automatismus in Gang gesetzt, den man nicht wieder aufhalten kann. Außerdem kann man die Fristen nur bei seinen eigenen Anfragen einstellen. Wenn einem die eingestellte Frist nicht passt, sollte man sie einfach nicht einstellen.