Entwurf für Bundestransparenzgesetz: Jetzt kommentieren!

Moin!
Wir haben einen Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz geschrieben und würden uns über euren Input freuen: Das Bundestransparenzgesetz der Zivilgesellschaft: Jetzt mitschreiben!

Kommentieren kann man bis Anfang Juli - wir konsolidieren dann und machen eine finale Fassung, die wir an die Politik geben. Danke!

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Der Link ist kaputt :wink:

Hier der richtige Link:
Das Bundestransparenzgesetz der Zivilgesellschaft: Jetzt mitschreiben! (fragdenstaat.de)

bzw. hier direkt der Entwurf:
Transparenzgesetz (mehr-demokratie.info)

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Ui wie cool :slight_smile: Ein bisschen verwundert bin ich, dass der BfDI keine Anordnungsbefugnis wie in der DSGVO erhalten soll?! Das gerichtliche Feststellen ist ja ganz süß, aber viel besser ist es, wenn die “böse” Behörde selbst klagen muss, um den Zugang zu verhindern.

Habt ihr da Gründe wieso es nicht so ausgestaltet wurde? Ich werde es natürlich auch noch kommentieren… Aber der BfDI selbst fände diese Befugnis ja sehr sinnvoll.

Es ist verfassungsrechtlich umstritten, ob eine solche Anordnungsbefugnis möglich ist. Das gerichtliche Feststellen ist aus meiner Sicht nicht “ganz süß”, sondern eine Möglichkeit, der Behörde Klagen zu ermöglichen, die Antragsteller*innen aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten nicht anstrengen können.

Entschuldige die Überspitzung :wink:

Erstmal danke für eure Arbeit die da drin stecken muss. Das schaut sehr, sehr gut aus.

Zur Anordnungsbefugnis: Die Diskussion war mir nicht bekannt und ich verfolge das Thema IFG ja schon relativ intensiv. Hast du da mal weiterführende Quellen zu? Klar, keine Urteile - aber eventuell Rechtsmeinungen etc.? Mich würden da weitergehende Argumente sehr interessieren.

Mich wundert das, da die DSGVO ja eine ähnliche Regelung hat. Zwar nicht exakt dieselbe Regelung, aber eben vergleichbar. Die DSGVO kennt ja auch eine Informationsherausgabe (hier: der personenbezogenen Daten), die vermutlich auch angeordnet werden kann.

In beiden Fällen wäre es der Behörde ja auch möglich die Herausgabe gerichtlich zu verhindern. Insofern sollte das eventuelle verfassungsrechtliche Probleme zumindest abmildern (anders z.B. bei einer Befugnis des BfDI diese Dinge einzusehen und dann einfach Herauszugeben)

“Ganz süß” - Klar überspitzt. Aber Hamburg nutzt das Mittel bisher kaum. Es fehlen der Behörde die Kapazitäten. Da sucht man sich den Fall ganz genau aus. Die Klagelast muss von BfDI zu den säumigen Behörden wandern, sonst ist es halt überspitzt “ganz süß”. Es würde ein sehr seltenes Mittel sein und wäre stark abhängig von den Ressourcen des BfDI. Und dort hat das IFG bisher einen schwindenden Stellenwert.

Es wäre jedoch immer noch besser als die aktuelle Situation.

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Kommentier das gern, wir schauen uns das nochmal an. Das war zumindest ein Streitpunkt beim Berliner Transparenzgesetzentwurf. Damals schrieb die Innenverwaltung, als wir es mit einem Anordnungsrecht versucht haben: “Die neuartigen, weitreichenden Befugnisse sind mit der VvB nicht vereinbar, weil sie das in Art. 58 Abs. 5 VvB niedergelegte Ressortprinzip verletzen. Danach leitet jedes Senatsmitglied seinen Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung; bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Senat. Die Ressortverantwortlichkeit beinhaltet die Letztentscheidungsbefugnis der Senatsmitglieder in Sach-, Organisations- und Personalfragen (Hermes, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 65 Rn. 28 mwN). Art. 67 Abs. 1 VvB stellt klar, das zu den Leitungsaufgaben des Senats auch die Aufsicht über die Hauptverwaltung gehört, einschließlich der Rechtsaufsicht. Dies gilt auch für die mittelbare Landesverwaltung im Rahmen der Staatsaufsicht nach § 28 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes.”

In jedem Fall ist es mit der DSGVO anders, weil die als Europarecht natürlich andere Vorgaben machen kann als wir mit einer einfachgesetzlichen Regelung.

Interessant. Danke!

Ich denke jedem ist klar, dass die Berliner Verwaltung natürlich auf keinen Fall eine solche Befugnis sehen will. Die Sichtweise ist aber interessant. In einem Entwurf könnte man beides: Feststellungsklage sowie Anordnungsbefugnis hineinnehmen. Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses kleinen Teils des Gesetz, bleibt so die Mindestforderung bestehen.

Der BfDI selbst will diese Befugnis aber definitiv und sieht da offenbar keine Probleme!

Der Bund bedankt sich für die Vorarbeiten des AKIF und die Unterstützung durch die IFK. Er habe für die nächste Legislaturperiode bereits eine datenschutzpolitische Agenda entwickelt. Er freue sich über ein korrespondierendes informationsfreiheitsrechtliches Papier, das den Schwerpunkt auf ein Transparenzgesetz lege und Best-Practice-Regelungen enthalte. Er erklärt, dass er die in dem Papier geforderte Anordnungsbefugnis, um Rechtsverstöße zu beseitigen, für wichtig halte und spricht sich auch für die Beseitigung der Bereichsausnahme für den Verfassungsschutz aus.

Siehe ferner die einstimmige Entschließung der 40. IKF (Abgestimmt haben alle Beauftragten)

  • Der Bundesbeauftragte sollte eine Anordnungsbefugnis bekommen, um Rechtsverstöße gegen das Informationsfreiheitsrecht beseitigen zu können.

Diesen Teil nicht in den Entwurf zu packen, wäre eine verpasste Chance. Eine mögliche Verfassungswidrigkeit ist mindestens nicht eindeutig und sollte nicht in vorauseilendem Gehorsam durch euch bereits entfernt werden. Bei Polizeigesetzen wird es ja auch so gemacht: Erstmal mehr reinhauen und am Ende die Gerichte entscheiden lassen.
So lässt sich das Maximum umsetzen. Wieso also nicht auch mal in die Richtung “Pro-Bürgerrechte”? :wink: Wichtig wäre dann nur der erwähnte Fallback - also die Option der Feststellungsklage auch drin zu haben.

Eventuell könnt ihr euch mal mit dem BfDI austauschen?

Ansonsten habe ich mal diese Anfrage gemacht:

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@arne.semsrott ließe sich im Dokument mal der Kommentar entfernen, das im Gesetz nicht gegendert werden darf? Das stört leider etwas, wenn deswegen überall der selbe Kommentar dran ist.

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Moin,

den Entwurf habe ich bisher nur grob überflogen. Ein paar Anmkerungen hätte ich dazu:

  • Wenn eine Behörde eine Anfrage (teilweise) abgelehnt hat, werden diese Bescheide fast immer mit einer Rechtsbefehlsbelehrung versehen. Dadurch kann nur Widerspruch innerhalb eines Monats erhoben werden. Häufig wird kein Widerspruch erhoben - aber eine Vermittlung beim BfDI eingeleitet. Die Hoffnung dabei ist, dass die Vermittlung entweder erfolgreich vermittelt oder zumindest Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen bietet. Zum Zeitpunkt, wo das Vermittlungverfahren abgeschlossen ist, ist der Bescheid fast immer bestandskräftig geworden. Auch im Falle einer positiven Stellungnahme kann an der Ausgangslage nicht mehr geändert werden. Daher wäre meine Bitte:
    • Die Antragsteller:innen sollten bei einer Vermittlung die Möglichkeit haben, die Ausschlussfrist für den Widerspruch zu hemmen. Erst nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens beginnt die 1-Monatsfrist neu. Dies sollte als opt-out-Verfahren gemacht werden, weil dies für die meisten Leute ausreichend ist. Für die Leute, die sich das nicht wünschen, schreiben das in Ihre Vermittlungsanfrage rein. Dadurch könnte die Teilhabe von Menschen erheblich verbessert werden, weil diese besser informiert sind und ggf. auch leichter ihre Rechte hinterher durchsetzen werden.
  • Es ist ein richtiger Schritt, dass die Entscheidungen der Bundesgerichte veröffentlicht werden müssen. Aber die Mehrzahl der Verfahren findet in den Gerichten der Länder statt. Daher sollten auch dort die Entscheidungen alle veröffentlicht wird werden. Ich habe nur gehört, dass 3% aller Fälle überhaupt veröffentlicht werden.

  • Nach § 299 ZPO und ggf. weiterer Gerichtsordnung können Dritte nur bei einem berechtigten Interesse die Unterlagen aus einem Gerichtsverfahren einfordern. Es sollte eine spezialgesetzliche Grundlage ins Transparenzgesetz aufgenommen werden, nach welcher auch Informationsfreiheitsanfragen auf die Gerichtsakten und den Schriftverkehr der Prozessbeteiligten erlaubt ist - aber nicht auf die Unterlagen der Richter:innen im ersten Schritt sondern ggf. später. Dies sollte nach dem Urteil und spätestens nach der Rechtskraft des Urteils möglich sein. Gerichte und Gerichtsverhandlungen sind öffentlich und dieser Grunsatz sollte auch auf die Akten und Schriftverkehr erweitert werden. Hintergrund ist diese Lektüre, warum eine Änderung dringend erforderlich ist. Es sollte dennoch Schutzregeln geben, damit darüber Persönlichkeitsrechte und weitere schutzwürdige Interessen nicht ausgehöhlt werden, z.B. Schaubilder von toten Menschen.

Diese Vorschläge sind noch nicht zu Ende gedacht. Aber ich möchte meine Gedanken gerne in den Raum werfen, damit darüber disktuiert werden kann und ggf. im weiteren Prozess vielleicht berücksichtigt wird.

Moin @Kris, danke dir. Magst du das als Kommentar direkt an den Gesetzentwurf tun? Danke!

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Moin Arne,

Danke für deine Rückmeldung. Die Anmerkungen habe ich miteingetragen. In der Zwischenzeit habe ich auf eine weitere IFG-Einschränkung gefunden. Das Bundeskartellamt lehnt IFG-Anfragen wegen des § 56 GWB ab. Vielleicht sollte auch hier wie beim Bundesrechnungshof eine Änderung bzw. Aufhebung der Norm vorgenommen werden.

Da die Bearbeitungszeit abgelaufen ist, lass ich dich das hierüber wissen lassen.

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Die Rückmeldung ist da… Soweit ersichtlich, ist man sich beim BfDI keiner Problematik bezüglich der Anordnungsbefugnis bewusst. Zumindest ergibt sich nichts derartiges aus den Unterlagen zur AKIP.

Da haben die Berliner Behörden den Kopf erfolgreich aus der Schlinge gezogen mit Ihrer damaligen Begründung…

Die Anordnungsbefugnis muss daher unbedingt ins Transparenzgesetz! Einkassiert werden kann die Regelung danach immer noch.

Siehe auch Digitale Agenda des BfDI für diese Legislatur:

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Datenschutzpolitische-Agenda/Datenschutzpolitische-Agenda-20-WP.pdf;jsessionid=4BC8797AC06710F21A7E09C8A31900EF.intranet241?__blob=publicationFile&v=2

Da mich die Hintergründe dieser Forderung interessieren => Nun also eine Anfrage zu dieser Agenda:

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@arne.semsrott Gibt es inzwischen eine Version, die eventuell Vorschläge aus der Beteiligung aufgreift?

Nächste Woche kommt was!

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Für mehr Transparenz in der Politik: Zivilgesellschaftliches Bündnis stellt Entwurf für Bundestransparenzgesetz vor (fragdenstaat.de)

und mehr: Zivilgesellschaftliches Bündnis für ein Bundestransparenzgesetz

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