Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Mahlzeit!

Es geht um diese Anfrage:

Die Deutsche Bahn und das DLR haben die Übertragbarkeit infektiöser Erreger in den Zügen der DB untersucht und darüber einen Abschlussbericht mit dem Titel “LUQAS” veröffentlicht. Die Kurzfassung findet man auf den Seiten des DLR. Wenn es eine Kurzfassung gibt, gibt es doch sicher auch eine Langfassung. Die habe ich beim DLR angefragt. Antwort: Wir sind nur ein Verein, also Privatrecht.

Bei der Bahn habe ich gar nicht erst angefragt, weil hier im Forum schon mal festgestellt wurde, dass die Bahn auch Privatrecht unterfällt.

Nun ist das DLR nicht irgendein Verein. Es scheint öffentliche Gelder und ganz viele Drittmittel zu erhalten. Ich vermute, dass die Bahn hier als Drittmittelgeber aufgetreten ist und dem DLR einen Untersuchungsauftrag erteilt hat. Dann hätte das DLR im Auftrag eines privaten Auftraggebers gehandelt. Hm.

Noch Ideen, wie oder wo man an die Langfassung des Berichts kommen könnte? Ich könnte das DLR natürlich direkt fragen, wer sie beauftragt hat und ich könnte auch fragen, wo die Langfassung sonst noch herzubekommen sein könnte.

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Sehr weit interpretiert: Luft ist Umwelt und Umwelt wird durch das Umweltinformationsgesetz abgedeckt, welches nach § 2 Abs. 1 Ziff. 2 UIG auch für die Deutsche Bahn AG gilt.

Ansonsten erfüllt die Bahn ja öffentlich-rechtliche Aufgaben, sodass du deinen Antrag nach § 7 Abs. 1 S. 2 IFG an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infastruktur stellen kannst. Weise dann aber am besten darauf hin, dass du den Antrag nur aufgrund des entsprechenden Paragraphen an sie richtest und die Informationen eigentlich bei der Deutschen Bahn AG vorliegen. Andernfalls bekommst du gerne auch schnell die Antwort, dass die Informationen ja nicht beim BMVI vorliegen.

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