Lass dem Betrieb doch einmal den Erlass des Landesministeriums zukommen. Dort ist die Rechtslage eindeutig dargelegt und widerlegt die Darstellung des Betriebes.
Lass dem Betrieb doch einmal den Erlass des Landesministeriums zukommen. Dort ist die Rechtslage eindeutig dargelegt und widerlegt die Darstellung des Betriebes.