Es gibt hier immerhin schon mal AVVs zum Scan-Service und zur Telefonbefragung:
Für alle die hier noch so mitlesen:
Ich habe eine neue Anfrage gestellt. Diese wurde leider abgeleht, da das gleiche System für den Zensus 2031 wiederbenutzt wird.
Diese Antwort habe ich auch bekommen. Die Idee, mit Informationsfreiheit den Staat zu kontrollieren, wird hier völlig ins Gegenteil verkehrt. Die DSFA wird geheim gehalten, um vergangene Fehler nicht aufdecken und beheben zu müssen.
Update: BfDI ist der Meinung, ein Dokument, was als Verschlusssache eingestuft ist, darf auch nicht in Teilen oder geschwärzt herausgegeben werden.
Aha, deutet das die künftige Ausrichtung unter der neuen BfDI an?
Ich würde eine Klage gegen die Ablehnung der Anfrage unterstützen. Vor Gericht kann man auch ein In-Camera-Verfahren beantragen. Dort darf ein Richter höherer Instanz das Dokument einsehen und beurteilen, ob die Geheimhaltungsgründe gerechtfertigt sind. In Wiesbaden war mir mal ein Verwaltungsrichter sehr positiv zum IFG gesinnt. Da hatte das BKA auch mit strenger Geheimhaltung argumentiert und unterlag. Im Übrigen kennen wir schon eine Landes-DSFA für den Zensus und die ist ziemlich unspektakulär:
Und wir kennen inzwischen die Auftragsverarbeitungsverträge, obwohl die auch erst als streng geheim gehandelt wurden.
Jetzt wird es sehr interessant: Die Tagesschau berichtet über ein Datenleck, vermutlich beim Statistischen Bundesamt:
Wieder wird, wie schon beim Zensus-Datenleck 2021, von der Tagesschau nur die bevorstehende Bundestagswahl thematisiert, aber nicht der Zensus.
Ob Zensusdaten betroffen sind, weiß man noch nicht, aber halte ich für gut denkbar. Es gab doch hier im Forum Leute, die meinten, dass die Daten von der Wohngebäudeerhebung nicht besonders sensibel seien. Würde mich mal interessieren, ob sie diese Einschätzung auch im Lichte eines Datenlecks noch aufrecht erhalten …